Endbenutzer-Lizenzvereinbarung und Auftragsverarbeitungsvertrag

TeamViewer Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

BITTE LESEN SIE DIESE TEAMVIEWER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG („EULA“) SORGFÄLTIG DURCH.

Präambel

Die EULA ist ein modularer Vertrag, der die Bedingungen des Vertragsverhältnisses zwischen der TeamViewer Germany GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen, Deutschland („TeamViewer“) und Ihnen („Kunde“) regelt und definiert.

Die EULA besteht aus den folgenden Komponenten:

A. Master Terms

Bedingungen für alle Vertragsverhältnisse.

B. Softwarespezifische Bedingungen

Bedingungen für Ihre kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung der von TeamViewer angebotenen Softwarelösungen und Cloud-Services.

C. Hardwarespezifische Bedingungen

Bedingungen für Ihren Kauf und/oder Ihre Miete von physischen Waren wie z. B. Smart Glasses, IoT Devices oder ähnlichen Geräten.

D. Geschäftsbedingungen für Professional Services

Bedingungen für Ihren Kauf von Professional Services wie z. B. Installation, Konfiguration, Anpassung, Integration, Beratung und Schulung gelten.

E. Rechtsordnungsspezifische Bedingungen

Die rechtsordnungsspezifischen Bedingungen für Amerika (Abschnitt E.2) gelten, wenn sich der Ort des Erwerbs oder Ihr Hauptsitz oder Wohnsitz in Nord- oder Südamerika befindet. Andernfalls gelten die rechtsordnungsspezifischen Bedingungen für den Rest der Welt (Abschnitt E.1).

A. Master Terms

Die Master Terms enthalten die allgemein gültigen Bedingungen für Ihr Vertragsverhältnis mit TeamViewer. Dieser Teil der EULA gilt in jedem Fall für Sie.

A.1. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag zwischen TeamViewer und dem Kunden gemäß dieser EULA kommt zustande, wenn (i) der Kunde eine Bestellung im TeamViewer Webshop (www.teamviewer.com) durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ / „Abonnieren“ / „Kaufen“ oder ähnlich benannten Buttons eine Bestellung abgibt und TeamViewer diese Bestellung annimmt, z.B. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lizenzaktivierung an den Kunden; (ii) TeamViewer dem Kunden ein verbindliches Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist oder, falls keine Frist genannt ist, innerhalb von 21 Tagen nach Ausstellungsdatum annimmt; (iii) der Kunde und TeamViewer ein Bestelldokument oder eine andere Form eines Vertrags abschließen oder (iv) im Fall einer kostenlosen Nutzung (z.B. Free Version, Trial Use oder Testperiode), wenn der Kunde die Software (wie unten definiert) herunterlädt.

Erwirbt der Kunde die Softwarelizenz von einem autorisierten Händler von TeamViewer („Reseller“), so gilt im Verhältnis zwischen dem Kunden und TeamViewer dieser EULA, mit Ausnahme der darin enthaltenen Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen, Garantien und Zusagen, die zwischen dem Reseller und dem Kunden vereinbart werden, sind für TeamViewer nicht bindend.

Die vertraglichen Einzelheiten, wie sie in den einzelnen Transaktionsdokumenten gemäß dem oben beschriebenen Prozess vereinbart sind, und die EULA bilden zusammen den „Vertrag“.

A.2. Gebühren und Preise

Der Kunde zahlt TeamViewer die im Vertrag genannten Preise und Gebühren.

A.2.1. Fälligkeitsdatum

Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, sind alle Preise und Gebühren sofort mit Rechnungsstellung und in der im Vertrag angegebenen Währung fällig.

A.2.2. Rechnungsstellung

Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, stellt TeamViewer die jeweilige Gebühr (i) für die Subscription Lizenz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und gegebenenfalls nachträglich zu Beginn jeder Verlängerungslaufzeit in Rechnung und (ii) für Professional Services (a) im Voraus im Falle eines gebündelten Stundenpakets (siehe Abschnitt D.5.1.) oder eines Kostenvoranschlags (siehe Abschnitt D.5.3) oder (b) in allen anderen Fällen monatlich nach Erbringung der Professional Services. Die Rechnungsstellung erfolgt (i) online über eine E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder (ii) – sofern ein solches Konto eingerichtet wurde – durch einen Upload in das TeamViewer Konto des Kunden und/oder die Benachrichtigung des Kunden per E-Mail. Der Kunde hat nur dann einen Anspruch auf die Zustellung einer Rechnung per Post, wenn der Kunde die Rechnung bei TeamViewer anfordert und die entsprechende Gebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste von TeamViewer zahlt.

A.2.3. Bezahlmethoden

Die Rechnungsbeträge können per Kreditkarte bezahlt werden. Weitere Zahlungsarten (z. B. SEPA-Lastschrift oder Scheck) können während des Bestellvorgangs angeboten werden.

A.2.4. Preise, Gebühren und Steuern

Die im Vertrag genannten Gebühren und Preise enthalten keine Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Mehrwert- oder sonstige Steuer (einschließlich der anwendbaren Quellensteuer, die ggf. zum Rechnungsbetrag hinzugerechnet wird). Der Kunde ist für die Zahlung aller derartigen Steuern verantwortlich. Bank- und Kreditkartengebühren gehen zu Lasten des Kunden.

A.2.5. Preiserhöhung

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, kann TeamViewer den Kunden mindestens achtundzwanzig (28) Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit über eine Erhöhung der Gebühren informieren (Abschnitt B.5.1). Wenn der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Mitteilung widerspricht, wird die Preiserhöhung mit Beginn der Verlängerungslaufzeit wirksam. Wenn der Kunde der Erhöhung widerspricht, endet der Vertrag zum Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit. TeamViewer wird den Kunden in seiner Mitteilung auf diese Wirkung des Nichtwiderspruchs hinweisen.

A.2.6. Verspätete Zahlung

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Zinssatzes berechnet. Darüber hinaus gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Mahngebühr: Im Falle einer zweiten Zahlungserinnerung ist TeamViewer berechtigt, eine angemessene Mahngebühr zu erheben.
  2. Kündigung im Falle des Verzugs: TeamViewer kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung der Gebühr in Verzug gerät und den Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von TeamViewer behebt. Die Kündigung erfolgt zusätzlich zu (und nicht anstelle von) allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die TeamViewer nach diesem Vertrag oder nach dem Gesetz zustehen.
  3. Aussetzung bei Verzug: Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug, ist TeamViewer berechtigt, die Services vorübergehend auszusetzen („Aussetzung“). TeamViewer wird den Kunden jedoch mit angemessenem Vorlauf, z.B. per E-Mail oder durch Benachrichtigungen in der Software, auf die Sperrung hinweisen. Die Sperrung erfolgt nicht bzw. wird unverzüglich zurückgenommen, sobald der Kunde seine Zahlung vollständig geleistet hat. Während der Unterbrechung können keine Verbindungen von und zu den Installationen der Software des Kunden hergestellt werden. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Nutzungsentgelts besteht während der Dauer der Sperrung fort.

A.2.7. Rechnungsstellung

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass abhängig vom Hauptsitz oder Wohnsitz des Kunden die Zahlung durch ein mit TeamViewer verbundenes Unternehmen eingezogen und abgewickelt werden kann.

A.3. Vertraulichkeit

Die Produkte, einschließlich der Software, der Dienstleistungen und der Professional Services, alle Handbücher, sowie die Daten, Dokumentationen und sonstigen Materialien beider Parteien, die von einer Partei („Offenbarende Partei“) der anderen Partei („Empfangende Partei“) zur Verfügung gestellt werden, enthalten gegebenenfalls wesentliche Komponenten (z. B. Algorithmus und Logik), die vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse darstellen und als vertrauliche Informationen der Offenbarenden Partei gelten („Vertrauliche Informationen“), unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen nur in Übereinstimmung mit dem Vertrag verwenden und darf vertrauliche Informationen nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erfüllung oder Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich ist, und nur dann, wenn der Dritte an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden ist, die für die empfangende Partei mindestens so schützend sind wie die in diesem Abschnitt zur Vertraulichkeit dargelegten, oder soweit die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben oder zur Geltendmachung eines Anspruchs erforderlich ist. Vorherige zwischen TeamViewer und dem Kunden geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand enden automatisch bei Wirksamwerden des Vertrags.

A.4. Datenschutz

TeamViewer hält sich an das geltende Datenschutzrecht. TeamViewer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden in seiner Funktion als Datenverantwortlicher nach Maßgabe und in Übereinstimmung mit der jeweiligen Produkt-Datenschutzinformation, die unter https://www.teamviewer.com/de/datenschutzinformation/ zum Download bereitstehen. Im Zuge der Bereitstellung von Services verarbeitet TeamViewer in seiner Funktion als Auftragsverarbeiter die persönlichen Daten des Kunden nach Maßgabe und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), der separat unter https://www.teamviewer.com/de/eula/#dpa bereitgestellt wird. Durch Nutzung der von TeamViewer bereitgestellten Produkte akzeptiert der Kunde und stimmt zu, dass TeamViewer gemäß den Bestimmungen des AVV als Auftragsverarbeiter die hinsichtlich der genutzten Produkte bzw. Funktionsmodule relevanten Daten verarbeitet. Der AVV gilt nicht, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die die Software oder die Services im Rahmen einer rein persönlichen oder familiären Tätigkeit nutzt (vgl. Art. 2 Abs. 2(c) EU-Datenschutzgrundverordnung, „DS-GVO“).

A.5. Nicht-personenbezogene Daten

TeamViewer kann nicht-personenbezogene oder anonyme Daten verarbeiten, um die Funktionalität und die Erfahrung des Kunden mit den Services zu verbessern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TeamViewer alle Rechte an solchen nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten besitzt und diese in jeder Weise für Entwicklungs-, Diagnose-, Korrektur-, Sicherheits- sowie Marketing- oder andere Zwecke verwenden kann.

A.6. Änderungen an der EULA

TeamViewer ist berechtigt, diese EULA, insbesondere – aber nicht ausschließlich – (i) zur Berücksichtigung von Änderungen bei den Services oder im Unternehmen, z. B. neue Produkte oder Funktionen, Dienste oder Technologien, (ii) aus rechtlichen, regulatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen und/oder (iii) zur Verhinderung von Missbrauch oder Schaden, mit einer Ankündigungsfrist von mindestens achtundzwanzig (28) Tagen gegenüber dem Kunden zu ändern. Sofern der Kunde TeamViewer nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer solchen Mitteilung schriftlich über seinen Widerspruch gegen eine solche Änderung informiert, gilt die Änderung als vom Kunden akzeptiert. Erklärt der Kunde innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Mitteilung schriftlich seinen Widerspruch gegen die Änderung, wird der Vertrag zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt, ohne dass eine solche Änderung wirksam wird.

A.7. Keine abweichenden Bestimmungen

Der Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle diesbezüglichen Vorschläge, Absprachen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen und sonstigen Mitteilungen (schriftlich oder mündlich) zwischen den Parteien und ist für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger und Abtretungen verbindlich. Abweichende oder widersprüchliche Bedingungen, die in einer Bestellung oder einem ähnlichen Instrument des Kunden enthalten sind, haben keine Gültigkeit, es sei denn, TeamViewer hat diesen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich (mit Unterschrift) zugestimmt. Dieses Erfordernis der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gilt insbesondere für Geschäftsbedingungen des Kunden, und zwar unabhängig davon, ob TeamViewer dem Kunden in Kenntnis von dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Software oder Services zur Verfügung stellt, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen.

A.8. Gewährleistungen; keine Garantien

Gewährleistungen in dieser EULA beziehen sich auf die Beschreibung von Rechtsbehelfen, die dem Kunden bei Nichterfüllung oder mangelhafter Leistung zur Verfügung stehen, und sind nicht als eine Garantie auszulegen, die für eine verschuldensunabhängige Haftung steht. Eine Garantie von TeamViewer für Beschaffenheit oder zugesicherte Eigenschaften im Sinne der vorstehenden Klausel ist nur dann als solche zu verstehen, wenn sie von TeamViewer schriftlich (einschließlich einer Unterschrift) abgegeben und ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet wird.

A.9. Trennbarkeit; Verzicht

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Ein Verzicht auf eine Verletzung oder Nichterfüllung des Vertrages stellt keinen Verzicht auf eine andere spätere Verletzung oder Nichterfüllung dar.

A.10. Kommunikation per E-Mail

Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, können Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag auch per E-Mail erfolgen. Dazu kann TeamViewer die E-Mail-Adresse verwenden, die der Kunde bei der Registrierung oder im TeamViewer Konto angegeben hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine E-Mails regelmäßig zu überprüfen und ggf. seine E-Mail-Adresse zu aktualisieren. Die Kontaktinformationen von TeamViewer sind unter diesem Link abrufbar.

A.11. Dokumentation

Benutzerhandbücher sind online in Deutsch und Englisch unter https://www.teamviewer.com/de/dokumente abrufbar. Weitere Sprachen können von TeamViewer nach eigenem Ermessen angeboten werden. Im Verhältnis zwischen den Parteien behält TeamViewer alle Rechte, Titel und Interessen an dieser Dokumentation und an allen Kopien, Änderungen und abgeleiteten Werken davon, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Rechte an Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Know-how, Marken und anderen Eigentums- oder geistigen Eigentumsrechten.

B. Softwarespezifische Bedingungen

Die Softwarespezifischen Bedingungen enthalten die Bedingungen, die zusätzlich für Ihre Nutzung von (i) bestimmter von TeamViewer bereitgestellter Software gelten, unabhängig davon, ob diese auf Geräten des Kunden installiert ist oder über einen Webbrowser aufgerufen wird, einschließlich aller Anwendungen (z. B. Apps für mobile Endgeräte), Zusatzkomponenten, kundenspezifischer Einstellungen und Funktionen sowie aller Updates und Release-Versionen, wie nachstehend definiert (zusammen „Software“), und (ii) Servern für den Aufbau verschlüsselter Verbindungen (Handshake) und für die Weiterleitung von Datenpaketen (Routing) im Zusammenhang mit der Nutzung der Software („Server Services“) sowie (iii) etwaiger weiterer von TeamViewer bereitgestellter Cloud-basierter Dienste. Die Software, die Server Services und die weiteren von TeamViewer bereitgestellten Cloud-basierten Dienste werden im Folgenden zusammenfassend als „Services“ bezeichnet.

B.1. Lizenz

B.1.1. Subscription und Free Version

Der Kunde erwirbt für die Nutzung von Software und andere Services jeweils das Nutzungsrecht („Lizenz“) als:

  1. eine zeitlich begrenzte, d. h. befristete oder abonnementbasierte Lizenz gegen wiederkehrende Zahlungen („Subscription“); oder
  2. eine eingeschränkte, kostenlose Lizenz („Free“), die von TeamViewer für ausgewählte Produkte (einschließlich Free Version, Testperiode und Trial Use) gewährt wird,

unter den nachstehenden Bedingungen.

B.1.1.1. Subscription

Die Lizenzen für Subscription stehen ausschließlich Unternehmern zur Verfügung und werden nicht an Verbraucher abgegeben. Unternehmer im Sinne des vorstehenden Satzes ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

B.1.1.2. Free Version

TeamViewer behält sich, vor dem Kunden für ausgewählte Softwareprodukte eine kostenlose Version ausschließlich für den persönlichen und nicht-kommerziellen Gebrauch zur Verfügung stellen („Free Version“). Nicht als persönlicher Gebrauch gilt die Nutzung für die Ausübung des Gewerbes, Geschäfts oder Berufs des Kunden oder die Nutzung für Zwecke, für die der Kunde direkt oder indirekt eine Vergütung erhält (z. B. Zusammenarbeit mit Kollegen, unentgeltlicher Support für Dritte, die eine eigene Software oder ein anderes Produkt des Kunden gekauft haben).

B.1.1.3. Testperiode

Sieht der Vertrag eine Testperiode vor, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Vertragsschluss kündigen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Rückerstattung aller im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren (falls vorhanden), die er an TeamViewer für die entsprechende Software, die Gegenstand der Testperiode ist, gezahlt hat.

B.1.1.4. Trial Use

Vor Abschluss eines entgeltlichen Vertrages kann TeamViewer dem Kunden die Möglichkeit einer Trial-Version der Services während eines definierten Testnutzungszeitraums anbieten („Trial Use“). TeamViewer kann dem Kunden auch eine eingeschränkte Trial-Lizenz zur Verfügung stellen, wenn der Kunde die kostenlose Version installiert und erklärt, dass er die Software (zumindest teilweise) zu gewerblichen Zwecken nutzt.

B.1.2. Umfang der Lizenz

Die Lizenz wird dem Kunden hiermit eingeräumt als nicht-exklusiv, weltweit (vorbehaltlich anwendbarer Exportkontrollbestimmungen; es sei denn, dem Kunden wird im Vertrag ausdrücklich ein beschränktes Recht zur Nutzung der Services nur in einem bestimmten Gebiet eingeräumt), nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar und beschränkt auf das Recht, die Software auf den eigenen Geräten des Kunden oder auf Geräten, die sich im unmittelbaren Besitz des Kunden befinden, zum Zwecke des Betriebs seiner eigenen Geschäftstätigkeit und innerhalb der Grenzen des im Vertrag festgelegten Nutzungsumfangs zu installieren, auszuführen und zu nutzen.

Die mit dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte sind zeitlich auf die angegebene Laufzeit des Vertrages beschränkt und enden mit dessen Ablauf oder Kündigung.

B.1.3. Autorisierte Benutzer; Named User License

Der Kunde darf die Nutzung seiner Lizenz nur den autorisierten Benutzern zur Verfügung stellen. „Autorisierter Benutzer“ bedeutet: (i) wenn der Kunde eine natürliche Person ist, ausschließlich der Kunde; (ii) wenn der Kunde eine juristische Person ist, alle derzeitigen Mitarbeiter, Vertreter, Repräsentanten oder Zeitarbeitskräfte, die vom Kunden autorisiert sind, die Software oder die Services ausschließlich zur Unterstützung der internen Geschäfte des Kunden zu nutzen, vorausgesetzt, dass ein solcher Zugriff und eine solche Nutzung auf die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden im Rahmen ihrer Beschäftigung oder ihres Auftrags beschränkt ist; oder (iii) in allen anderen Fällen vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung von TeamViewer.

Der Kunde ist für die Handlungen und Unterlassungen seiner Autorisierten Benutzer sowie aller anderen Personen, die auf die Software und den Dienst unter Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Zugangsdaten zugreifen und diese nutzen, wie für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen verantwortlich. Alle Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem EULA und dem jeweiligen Vertrag gelten für solche autorisierten Benutzer oder andere Personen in vollem Umfang, als wären sie Kunden im Sinne dieser EULA.

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Zugriff auf das Produkt und dessen Nutzung im Rahmen einer Subscription auf den vom Kunden benannten autorisierten Benutzer beschränkt und an diesen gebunden, der jeweils mit einem personalisierten Login identifiziert wird („Named User License“). Gruppen- oder gemeinsame Logins sind verboten. Die Neuzuweisung unterliegt den Bestimmungen des Vertrags.

B.1.4. Übernutzung nach Menge

Die im vom Kunden erworbenen Lizenzumfang enthaltenen nutzbaren lizenzierten Einheiten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der lizenzierten Nutzer oder Agenten, der verwalteten Geräte, und der jährlich erlaubten Umwidmungen etc. sind im Vertrag spezifiziert; enthält der Vertrag keine Spezifizierung, gelten die unter dem jeweiligen Lizenztyp verfügbaren nutzbaren lizenzierten Einheiten, wie in der Produktbeschreibung (siehe Abschnitt B.2.1) angegeben. Überschreitet der Kunde während der Vertragslaufzeit die Menge der lizenzierten Einheiten, so werden für die Überschreitung zusätzliche Lizenzgebühren zum dann aktuellen Listenpreis von TeamViewer oder nach Wahl von TeamViewer anteilig bezogen auf den im Vertrag vorgesehenen Preis berechnet.

B.1.5. Verbotene Verwendung

Jede nicht ausdrücklich gewährte Nutzung von Software und/oder Services ist untersagt. Insbesondere darf der Kunde nicht selbst, oder einem Dritten erlauben: (i) zu versuchen, technische Vorrichtungen der Software zu umgehen, die auf die Durchsetzung der Bedingungen der EULA gerichtet sind oder dies bewirken; (ii) den Quellcode oder den Objektcode der Software zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, zu übersetzen, zu dekompilieren oder durch Reverse Engineering oder auf andere Weise zu erstellen oder dies zu versuchen; (iii) die Software unter irgendwelchen Umständen direkt oder indirekt als Serviceunternehmen in einem kommerziellen Miet- oder Timesharing Arrangement zu verwenden oder anzubieten oder als Spyware zu verwenden; (iv) Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Vertraulichkeitsrechte, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder andere Eigentumsrechte, Seriennummern, Hinweise, Legenden oder Ähnliches auf Kopien der Software oder zugehörigen Daten, Handbüchern, Dokumentationen oder anderen Materialien zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken; (v) die Software zu vermarkten, zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen oder auf andere Weise Dritten Zugang zu den Services zu gewähren; oder (vi) sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, Rechte an der Software abzutreten, unterzulizensieren oder auf andere Weise zu übertragen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

B.1.6. Rechtevorbehalt

Im Verhältnis zwischen den Parteien behält TeamViewer alle Rechte, Ansprüche und Vorteile an der Software (einschließlich aller Anpassungen und Release-Versionen) und an allen Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werken der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Rechte an Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Know-how, Marken und anderen Eigentums- oder geistigen Eigentumsrechten, selbst wenn diese vom Kunden zur Verfügung gestellt oder anderweitig beigetragen wurden.

B.1.7. Quellcode

Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen keine Rechte an dem Quellcode der Software.

B.1.8. Nutzungsanalysen, Recht auf Audit und Selbstdeklaration

TeamViewer darf die Nutzung der Software und/oder der Services durch den Kunden aus Sicherheitsgründen sowie zu Zwecken der Produktverbesserung, der Lizenzprüfung und/oder des Marketings analysieren. Zu diesem Zweck darf TeamViewer nach eigenem Ermessen technische Maßnahmen in Bezug auf die Funktionalität der Software und der Server Services anwenden und umsetzen, um zu beurteilen, ob das Nutzungsverhalten des Kunden mit dem angegebenen Nutzungsvolumen und damit mit dem gewählten Lizenztyp übereinstimmt, und um zu erkennen, ob der vertraglich vereinbarte Nutzungsumfang vom Kunden überschritten wird. TeamViewer kann vom Kunden jederzeit eine Selbstauskunft über seinen tatsächlichen Nutzungsumfang und/oder sein Nutzungsverhalten verlangen.

B.2. Services

B.2.1. Produktbeschreibung

Die Funktionen und Merkmale der beim jeweiligen TeamViewer Produkt (jeweils ein „Produkt“) verfügbaren Services sind unter https://www.teamviewer.com/de/product-descriptions/ (in vollem Umfang in diesen Vertrag einbezogen) oder gegebenenfalls in einer Anlage zum jeweiligen Vertrag (jeweils eine „Produktbeschreibung“) individuell geregelt.

B.2.2. Produktbeschreibung für die Free Version

Wesentliches Element und Teil der Produktbeschreibung für die Free Version sind die Anzeige und der Empfang von personalisierten Marketingnachrichten in der Software sowie die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Bereitstellung einer solchen Personalisierung erforderlich sind. In diesem Zusammenhang ist es für die Free Version auch erforderlich, dass Cookies, in bestimmten Fällen auch Cookies von Drittanbietern, auf den Geräten des Kunden platziert werden, die es TeamViewer und den Empfängern von Drittanbietern ermöglichen, die Nutzung durch den Kunden sowie das Online-Nutzungsverhalten zu analysieren. Detaillierte Informationen zu den Zwecken und der genauen Durchführung von Personalisierungsprozessen sind in den Datenschutz- und Cookie-Richtlinien von TeamViewer beschrieben.

B.2.3. Systemvoraussetzungen

Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der für die Nutzung der jeweiligen Software erforderlichen Systemumgebung gemäß den in der Produktbeschreibung festgelegten Systemvoraussetzungen.

B.2.4. Bereitstellung, Installation und Konfiguration von Software

Abhängig von den Softwaretypen kann die Software zum elektronischen Download bereitgestellt oder über einen Webbrowser zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist allein für den Download, die Installation und die Konfiguration der Software verantwortlich. Kundenspezifische Anpassungen, Entwicklungen, Integrationen in das System des Kunden oder in Fremdsoftware, Schulungen der Mitarbeiter des Kunden sowie zusätzliche Beratungs- oder Supportleistungen, die nicht im Rahmen der Gewährleistung erbracht werden, sind nicht im Leistungsumfang enthalten und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

B.2.5. Server-Services

Für den Aufbau von verschlüsselten Fernkommunikationsverbindungen zwischen verschiedenen Nutzern der Software muss die Software mit Servern von TeamViewer kommunizieren (sog. „Handshake“). Darüber hinaus kann es für die Übertragung von Daten im Rahmen einer Sitzung (z. B. Online-Meeting oder Fernwartung) erforderlich sein, dass verschlüsselte Datenpakete von Servern von TeamViewer weitergeleitet werden (sog. „Routing“). Ein solcher Handshake und ein solches Routing werden im Zusammenhang mit den Server Services von TeamViewer zur Verfügung gestellt.

TeamViewer stellt dem Kunden die Server Services nach Maßgabe der in dieser EULA festgelegten Bedingungen zur Verfügung. Der Kunde erkennt an, dass die Server Services aufgrund von Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von TeamViewer liegen, von Zeit zu Zeit nicht verfügbar sein oder Latenzzeiten aufweisen können. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass die Ende-zu-Ende-Verbindung zwischen verschiedenen Nutzern der Software von der Internetverbindung des Kunden zum Rechenzentrum sowie von der Verwendung von Hard- und Software (z. B. PC, Betriebssystem) durch den Kunden in Übereinstimmung mit den Systemanforderungen für die Software abhängt, die allesamt nicht in den von TeamViewer erbrachten Leistungen enthalten sind und in der Verantwortung des Kunden auf dessen eigene Kosten liegen.

Im Falle der kostenlosen Version hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Server Services und TeamViewer kann die Server Services nach eigenem Ermessen jederzeit einstellen oder ändern.

B.2.6. TeamViewer Konto

TeamViewer kann verlangen, dass der Kunde und seine Autorisierten Benutzer sich für ein TeamViewer Konto anmelden und in das TeamViewer Konto eingeloggt sein müssen, um die Services nutzen zu können. TeamViewer kann ferner bestimmte Anforderungen an die Verifizierung des Kontos festlegen, die der Kunde erfüllen muss, um die Services nutzen zu können.

B.2.7. Telefonkonferenz-Nummer

Stellt TeamViewer im Rahmen seiner Services alternativ zur Audiokonferenzfunktion der Software eine Telefonkonferenznummer zur Einwahl zur Verfügung, so ist allein der Anbieter des jeweiligen Telekommunikationsdienstes (und nicht TeamViewer) für den Telefonanschluss der jeweiligen Nummer verantwortlich. Für die Nutzung der Telefonkonferenznummer kann eine gesonderte Gebühr durch den jeweiligen Anbieter erhoben werden.

B.2.8. Programmierschnittstellen

TeamViewer kann nach eigenem Ermessen die Nutzung von Programmierschnittstellen oder anderen Softwareschnittstellen („API“) zur Verfügung stellen, die es Anwendungen Dritter oder des Kunden (zusammen „Software Dritter“) ermöglichen, mit der Software oder den von TeamViewer im Rahmen der Server Services bereitgestellten Servern zu kommunizieren. TeamViewer ist berechtigt, APIs nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern oder abzuschalten, ohne dass dem Kunden gegenüber eine Verpflichtung oder Haftung besteht. Der jeweilige Anbieter ist für die Fremdsoftware verantwortlich. Die Bestimmungen des Vertrages gelten nicht für solche Fremdsoftware, und TeamViewer ist nicht verpflichtet, Fremdsoftware zu testen, zu validieren oder anderweitig zu überprüfen, und übernimmt keine Haftung für Fremdsoftware oder im Zusammenhang mit deren Nutzung.

B.2.9. Änderungen an den Services

Einige Merkmale und Funktionen der von TeamViewer bereitgestellten Produkte können bestimmte Komponenten Dritter enthalten oder von diesen abhängen, die Änderungen durch diese Dritten unterliegen können. TeamViewer ist berechtigt, solche Merkmale und Funktionen zu ändern oder einzuschränken, sofern dadurch die wesentlichen Funktionen der Services nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

TeamViewer behält sich das Recht vor, die Software im Rahmen von Updates und/oder Release-Versionen sowie die anderen Services (einschließlich der Systemvoraussetzungen) aus wichtigem Grund zu ändern. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung, die durch ein anwendbares Gesetz, eine Verordnung, eine gerichtliche Verfügung oder eine behördliche Anordnung vorgeschrieben ist; (ii) Änderungen der anwendbaren technischen Rahmenbedingungen (z.B. neue Verschlüsselungsstandards); oder (iii) der Wahrung der Systemsicherheit.

B.2.10. Release-Versionen

TeamViewer kann nach eigenem Ermessen, aber ohne hierzu verpflichtet zu sein, Aktualisierungen der Software zum Download bereitstellen („Release-Versionen“). Zusätzliche Funktionen der Software, die von TeamViewer separat vermarktet und/oder bepreist werden („Zusatzfunktionen“ oder „Add-ons“), gelten nicht als Release-Versionen. Alle im Vertrag festgelegten Nutzungsrechte, die für die Software gelten, gelten auch für die Release-Versionen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Software so umgehend wie unter den gegebenen Umständen möglich auf eigene Kosten auf die jeweils aktuelle Release Version der Software zu aktualisieren. Die Systeme des Kunden müssen den jeweiligen Systemanforderungen entsprechen, um neue Release-Versionen zu unterstützen. Jede Fehlfunktion der Software oder jeder Ausfall der Services, die/der auf die Nichteinhaltung dieses Abschnitts zurückzuführen ist, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

Die Verpflichtung des Kunden, der eine zuvor erworbene unbefristete (Perpetual-) Lizenz besitzt, die Software zu aktualisieren, ist auf die Nebenversionen (z.B. Version XX.1, XX.2 „Nebenversion“) der Hauptversion (z.B. Version XX, YY) beschränkt, für die die unbefristete Lizenz erworben wurde. Minor Release-Versionen können Fehlerkorrekturen, Sicherheitspatches sowie kleinere Funktionsverbesserungen (z.B. Optimierungen in der Programmausführungsgeschwindigkeit) enthalten und werden von TeamViewer – nach eigenem Ermessen – durch eine Änderung der Nummer hinter der Hauptversionsnummer gekennzeichnet.

B.3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

B.3.1. Rechtmäßige Verwendung

Der Kunde wird die Software und/oder andere Services nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages und in Übereinstimmung mit den auf diese Nutzung anwendbaren Gesetzen und Vorschriften, insbesondere allen anwendbaren Datenschutz- und Exportkontrollbestimmungen, nutzen und darf im Zusammenhang mit dieser Nutzung keine Rechte Dritter verletzen.

B.3.2. Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen

Der Kunde erkennt an, dass die Software und die zugehörigen technischen Daten sowie die Leistungen (zusammen „Kontrollierte Technologie“) den Import- und Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetzen Deutschlands, der Europäischen Union und der USA, insbesondere den U.S. Export Administration Regulations (EAR) und den Gesetzen aller Länder, in die Kontrollierte Technologie importiert oder reexportiert wird, unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Gesetze einzuhalten und keine Kontrollierte Technologie unter Verstoß gegen deutsches, EU- oder US-Recht zu exportieren, zu reexportieren oder an ein eingeschränktes Land, eine Körperschaft oder eine Person zu übertragen, für die eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine Kontrollierte Technologie zur Verwendung in Verbindung mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Raketen, Drohnen oder Trägerraketen, die solche Waffen abfeuern können, zu exportieren, zu übertragen oder zu verkaufen.

Der Kunde sichert zu, dass er (i) keine eingeschränkte Partei (wie unten definiert) ist; (ii) derzeit an keiner Transaktion, Aktivität oder Verhaltensweise beteiligt ist, die zu einem Verstoß gegen geltende Sanktionen (wie unten definiert) führen könnte, und garantiert, dass er die Kontrollierte Technologie weder direkt noch indirekt einer eingeschränkten Partei oder zu deren Gunsten zur Verfügung stellen wird.

Dieser Abschnitt gilt für den Kunden nur insoweit, als die hierin enthaltenen Bestimmungen nicht zu (i) einem Verstoß gegen, einem Konflikt mit oder einer Haftung nach der EU-Verordnung (EG) 2271/1996 oder (ii) einem Verstoß gegen oder einem Konflikt mit § 7 der deutschen Außenwirtschaftsverordnung oder einem ähnlichen Anti-Boykott-Gesetz führen würden.

„Eingeschränkte Partei“ bezeichnet jede Person, (i) die auf einer Sanktionsliste aufgeführt ist, (ii) die eine Regierungsbehörde eines sanktionierten Gebiets ist oder Teil einer solchen ist, (iii) die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer der vorgenannten Personen befindet oder in deren Namen handelt, (iv) die in einem sanktionierten Gebiet ansässig, organisiert oder ansässig ist oder von dort aus operiert oder (v) die anderweitig unter Sanktionen fällt.

„Sanktioniertes Gebiet“ bezeichnet ein Land oder ein anderes Gebiet, das einem allgemeinen Export-, Import-, Finanz- oder Investitionsembargo im Rahmen von Sanktionen unterliegt.

„Sanktionen“ sind Wirtschafts- oder Finanzsanktionen oder Handelsembargos oder andere umfassende Verbote von Transaktionsaktivitäten gemäß Anti-Terrorismus-Gesetzen oder Exportkontrollgesetzen, die von den USA, der EU, den Vereinten Nationen, Deutschland oder einem Land, in das Kontrollierte Technologie importiert oder reexportiert wird, von Zeit zu Zeit verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden.

B.3.3. Kundeninhalte

Abhängig vom Produkt kann TeamViewer dem Kunden Funktionen zum Hochladen, Speichern oder Integrieren von Inhalten durch den Kunden zur Verfügung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Grafiken, Audio- oder Videodateien oder andere digitale Daten und Inhalte („Kundeninhalte“). Sofern nicht anders angegeben, behält der Kunde alle Rechte an den Kundeninhalten und ist für diese vollständig verantwortlich.

Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten (z. B. Bild-, Marken- und Urheberrechte usw.) für die Bearbeitung im Rahmen des Vertrages verfügt und übernimmt in der Folge die alleinige Haftung und Verteidigung gegen alle Ansprüche Dritter, die Ansprüche gegen TeamViewer wegen der angeblichen Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit Kundeninhalten geltend machen.

Der Kunde stellt sicher, dass die Kundeninhalte keine verbotenen Kundeninhalte enthalten. „Verbotener Kundeninhalt“ ist definiert als Inhalt, der (i) die Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt; (ii) rechtswidrig, rassistisch oder pornografisch ist, Gewalt verherrlicht oder dazu aufruft, für terroristische Organisationen wirbt, zu kriminellen Handlungen aufruft oder diffamierende Aussagen enthält; oder (iii) Softwareviren oder andere Schadsoftware oder schädliche Dateien wie Trojaner, Würmer oder Spyware enthält oder verbreitet. TeamViewer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob Kundeninhalte verbotene Inhalte enthalten. TeamViewer behält sich jedoch das Recht vor, die Bereitstellung des Service ganz oder teilweise zu verweigern oder auszusetzen, wenn und soweit verbotene Kundeninhalte unter Verwendung der mit der Lizenz oder dem Konto des Kunden verbundenen Zugangsdaten eines Nutzers hochgeladen werden.

B.3.4. Kunden-Hosting

Die folgenden Bedingungen gelten nur für den speziellen Anwendungsfall des nachfolgend definierten Kunden-Hostings:

In Abhängigkeit der Produktmerkmale und unter der Voraussetzung einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung der Parteien für den speziellen Anwendungsfall kann TeamViewer zusätzlich zu der von TeamViewer zur Installation auf den Endgeräten des Kunden zur Verfügung gestellten Software die Installation und das Hosting bestimmter Teile der serverseitigen Software auf der Serverinfrastruktur des Kunden oder eines Dritten gestatten („Kunden-Hosting“), wodurch die entsprechenden, ansonsten von TeamViewer bereitgestellten Server Services ersetzt werden. TeamViewer gibt keine Garantien oder Zusicherungen und haftet in Folge nicht für das Kunden-Hosting.

Der Kunde stellt sicher, dass die Server-Infrastruktur, auf der die serverseitige Software läuft, und alle für das Kunden-Hosting erforderlichen Softwarekomponenten Dritter, einschließlich Betriebssystemen, Hardwaretreibern und Zusatzsoftware, stets auf dem neuesten Stand des jeweiligen Herstellers oder Herausgebers sind. Unterbleibt die Erfüllung dieser Update-Verpflichtung, haftet TeamViewer nicht für daraus resultierende Schäden.

Wenn TeamViewer berechtigterweise davon ausgeht, dass die Sicherheit oder Integrität des Kunden-Hostings beeinträchtigt ist, hat TeamViewer nach eigenem Ermessen das Recht, jede Verbindung zwischen dem Kunden-Hosting und den TeamViewer Server Services zu sperren, bis das zugrunde liegende Problem behoben ist. TeamViewer wird den Kunden in solchen Fällen unverzüglich benachrichtigen und entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

Im Falle des Kunden-Hostings hat TeamViewer das Recht, die Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Kunden zu überprüfen: (i) Alle sechs Monate durch Herstellen einer sicheren Fernverbindung zu der auf den Kundensystemen installierten Software, um die auf diesen Systemen aufgezeichnete Nutzung der Software zu auditieren. Darüber hinaus wird der Kunde zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, die im angemessenen Rahmen erforderlich sind, um die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen, einschließlich aller vertraglich festgelegten Beschränkungen, nachzuweisen; und (ii) einmal im Jahr durch ein Audit in den Räumlichkeiten des Kunden, in denen die Software eingesetzt wird. TeamViewer wird den Kunden mindestens fünf (5) Werktage vor einem solchen Audit benachrichtigen und das Audit während der üblichen Geschäftszeiten durchführen, um die Auswirkungen auf den normalen Geschäftsbetrieb des Kunden zu minimieren. TeamViewer ist nach eigenem Ermessen berechtigt, das Audit durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten und zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten durchführen zu lassen.

B.4. Einschränkung der Gewährleistung

B.4.1. Eingeschränkte Gewährleistung bei Subscription

TeamViewer wird, vorbehaltlich dieses Abschnitts B (Softwarespezifische Bedingungen), die Software und/ oder andere Services im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der jeweiligen Produktbeschreibung mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis während der Laufzeit des Vertrages pflegen.

B.4.2. Wartung

Die hier beschriebene Pflege durch TeamViewer umfasst nicht (i) die Anpassung der Software an neue Betriebssysteme oder neue Betriebssystemversionen, (ii) die Anpassung der Software an den Funktionsumfang von Konkurrenzprodukten, (iii) die Herstellung der Kompatibilität mit neuen Datenformaten oder Release-Versionen oder (iv) die Bereitstellung von Funktionen, die von TeamViewer nicht mehr unterstützt werden.

B.4.3. Fehlerbeseitigung

Der Kunde kann Fehler in den Services vorzugsweise über das von TeamViewer bereitgestellte Webportal  melden. „Fehler“ ist jeder Defekt oder jede Fehlfunktion, die dazu führt, dass (i) die Software oder andere Services die wesentliche Funktionalität und/oder die ausdrücklich zugesagten Eigenschaften des jeweiligen Vertrages nicht erfüllen oder (ii) die Nutzung der Services durch den Kunden nicht verfügbar oder in wesentlichen Aspekten beeinträchtigt ist. Geringfügige oder unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder nur geringfügige Beeinträchtigungen der Nutzung gelten nicht als Fehler.

TeamViewer wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Mitteilung der Fehler durch den Kunden zu beseitigen, wobei der Kunde in seiner Mitteilung die Umstände des Fehlers umfassend darlegen und dokumentieren wird (z.B. Screenshots, Protokolldaten), soweit dies möglich und zumutbar ist. TeamViewer kann nach eigenem Ermessen Fehler durch die Lieferung von Patches oder Updates, durch Release-Versionen oder auf andere Weise beseitigen. Ist die Beseitigung eines Fehlers mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht innerhalb einer vorhersehbaren Zeit möglich, ist TeamViewer berechtigt, vorübergehende Umgehungslösungen für den Fehler bereitzustellen, sofern die Funktionalitäten und die Verfügbarkeit der Services dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

B.4.4. Verletzung von Rechten Dritter

Wenn die Software ein Patent oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird TeamViewer nach eigenem Ermessen: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software weiter zu nutzen; oder (ii) die Software ersetzen oder modifizieren, so dass sie das betreffende geistige Eigentumsrecht nicht mehr verletzt. Ist keine der in (i) oder (ii) genannten Abhilfemaßnahmen in angemessener Weise möglich, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

B.4.5. Ansprüche auf Schadensersatz

Für etwaige Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Garantie oder mangelhafter Leistung gilt die Haftungsbeschränkung aus den gerichtsspezifischen Bedingungen.

B.4.6. Keine Gewährleistung für Free-Version

Software und/ oder andere Services im Rahmen von Free Versionen werden wie besehen zur Verfügung gestellt. TeamViewer übernimmt daher keine Wartungsverpflichtungen und keine Gewährleistung gegenüber dem Kunden mit einer Free Version, außer bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

B.4.7. Verjährungsfrist

Die Rechtsbehelfe und Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten, nachdem der Kunde die den Anspruch begründenden Umstände entdeckt hat oder bei Unkenntnis in zwölf (12) Monaten, nachdem der Kunde sie vernünftigerweise hätte kennen müssen. Dies gilt nicht für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder einer von TeamViewer ausdrücklich für einen längeren Zeitraum gewährten Garantie.

B.5. Laufzeit und Beendigung

B.5.1. Laufzeit, automatische Verlängerung und ordentliche Kündigung des Vertrags

Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, beträgt die anfängliche Laufzeit des Abonnementvertrags zwölf (12) Monate („Erstlaufzeit“) und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens achtundzwanzig (28) Kalendertage vor dem Ende der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit mit, dass sich der Vertrag nicht verlängern soll. Alle Verweise in dieser EULA auf die „Abonnementlaufzeit“ gelten als Verweis auf die Erstlaufzeit und/oder die Verlängerungslaufzeit, je nachdem.

Ein ordentliches Kündigungsrecht ist während der Erst- oder Verlängerungslaufzeit ausgeschlossen.

B.5.2. Laufzeit und ordentliche Kündigung der Free Version

Sofern nicht anders angegeben, wird der Vertrag für die Free Version auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen.

Die fortgesetzte Nutzung der Free Version durch den Kunden gilt als Annahme der Bedingungen dieser EULA (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Produkt-Beschreibung der Free Version) und als Fortführung des Vertrages hierunter. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde durch eine Handlung oder Erklärung zu erkennen gibt, dass er mit der EULA nicht einverstanden ist, die Free Version danach aber weiterhin nutzt.

B.5.3. Außerordentliche Kündigung

TeamViewer ist berechtigt, den Vertrag wegen Verstoßes gegen die Abschnitte B.1.5 (Verbotene Nutzung), B.3.1 (Rechtmäßige Nutzung), B.3.2 (Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen), A.4 (Datenschutz), A.2.6 (Zahlungsverzug) außerordentlich zu kündigen. Soweit ein AVV gemäß Abschnitt A.4 erforderlich ist, stellt das Fehlen eines solchen AVV oder dessen Kündigung ebenfalls einen Grund zur Kündigung des Vertrages dar. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Ungeachtet dessen ist eine Kündigung des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung nur zulässig, wenn TeamViewer ausreichend Gelegenheit zur Beseitigung des Fehlers/der Störung gegeben wurde und diese nicht erfolgt ist oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

B.5.4. Kündigungserklärung

Die Kündigung, einschließlich der Mitteilung über die Nichtverlängerung des Vertrags gemäß Abschnitt B.5.1, muss in Textform (per unterschriebenem Brief, Telefax oder E-Mail) erfolgen. Der Kunde hat seine Kündigung an die TeamViewer Germany GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen, Deutschland, oder per E-Mail an [email protected] oder durch Einreichen eines Tickets über das von TeamViewer bereitgestellte Webportal unter dem Link zu richten. TeamViewer kann einen Vertrag auch durch eine entsprechende Mitteilung innerhalb der Software kündigen.

B.5.5. Folgen der Beendigung

Bei Beendigung oder Ablauf des Vertrages (i) endet die eingeräumte Lizenz unverzüglich, und der Kunde wird die Software von seinen Computern löschen und jede weitere Nutzung der Software unterlassen; (ii) hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die in der Software gespeicherten Daten, das TeamViewer Konto und die TeamViewer Management Console. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Daten – soweit möglich – vor Beendigung oder Ablauf der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Softwarefunktionen zu exportieren und für die weitere Nutzung zu speichern. TeamViewer ist zu einer weiteren Herausgabe von Daten nicht verpflichtet. (iii) Das Recht von TeamViewer, nicht-personenbezogene oder anonyme Daten gemäß Abschnitt A.5 zu nutzen, bleibt von der Kündigung unberührt. Daten des Kunden, die zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet werden, werden unter Beachtung des geltenden Rechts, des Vertrags und der Datenverarbeitungsvereinbarung gelöscht, sofern TeamViewer nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Ist eine Löschung nur mit unzumutbarem Aufwand möglich (z.B. bei Backups), ist TeamViewer berechtigt, diese Daten aufzubewahren und die weitere Verarbeitung einzuschränken.

B.6. Apple-spezifische Bedingungen

Im Hinblick auf die Nutzung der spezifischen Anwendung der Software für das Betriebssystem iOS, die im App Store erhältlich ist („TeamViewer iOS App“), gelten die folgenden Bestimmungen: Apple Inc. („Apple“) ist nicht Partei eines unter dieser EULA geschlossenen Vertrages und ist nicht Eigentümer der TeamViewer iOS App und ist in keiner Weise für diese verantwortlich. Apple übernimmt keine Gewährleistung für die TeamViewer iOS App, außer ggf. die Rückerstattung des Kaufpreises dafür. Apple ist nicht verantwortlich für die Services oder die Wartung oder den Support für die TeamViewer iOS App und ist nicht verantwortlich für sonstige Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten oder Ausgaben in Bezug auf die TeamViewer iOS App, einschließlich Produkthaftungsansprüchen Dritter, Ansprüchen, dass die TeamViewer iOS App nicht mit anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen übereinstimmt, Ansprüchen, die sich aus Verbraucherschutz- oder ähnlichen Gesetzen ergeben, und Ansprüchen in Bezug auf die Verletzung geistigen Eigentums. Jegliche Anfragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung der TeamViewer iOS App, einschließlich solcher, die sich auf geistige Eigentumsrechte beziehen, müssen an TeamViewer gemäß den in dieser EULA enthaltenen Hinweisbestimmungen gerichtet werden. Die dem Kunden eingeräumte Lizenz zur Nutzung der TeamViewer iOS App ist eine eingeschränkte, nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung auf einem Apple-Produkt, auf dem das iOS-Betriebssystem von Apple läuft und das im Eigentum oder unter der Kontrolle des Kunden steht, oder wie anderweitig durch die Nutzungsregeln in den Mobile App Store Terms of Service von Apple gestattet, mit der Ausnahme, dass die TeamViewer iOS App auch von anderen Konten, die mit dem Kunden verbunden sind, über Apples Family Sharing- oder Volumeneinkaufsprogramme aufgerufen und genutzt werden kann. Darüber hinaus muss der Kunde bei der Nutzung der TeamViewer iOS App die Bedingungen aller für den Kunden geltenden Vereinbarungen Dritter einhalten, wie z.B. die Vereinbarung des Kunden über drahtlose Datendienste. Apple und die Tochtergesellschaften von Apple sind Drittbegünstigte dieser EULA und haben nach Annahme dieser EULA durch den Kunden das Recht (und es wird davon ausgegangen, dass sie das Recht angenommen haben), diese EULA gegenüber dem Kunden als Drittbegünstigter durchzusetzen; ungeachtet des Vorstehenden ist das Recht von TeamViewer, eine Änderung, einen Verzicht oder einen Vergleich unter dieser EULA einzugehen, rückgängig zu machen oder zu beenden, nicht von der Zustimmung eines Dritten abhängig.

C. Hardware-spezifische Bedingungen

Die Hardware-spezifischen Bedingungen enthalten die Bedingungen, die zusätzlich für Ihren Kauf und/oder Ihre Miete von physischen Waren wie z. B. Smart Glasses, IoT Devices oder ähnlichen Gegenständen („Hardware“) gelten.

C.1. Hardware-Kauf

C.1.1. Gegenstand

Dieser Teil gilt für den Verkauf von Hardware an und den Kauf durch den Kunden von TeamViewer („Hardware-Kauf“).

Gegenstand des Hardware-Kaufs ist die vertragsgemäße Lieferung der Hardware und die Übereignung der Hardware an und die Zahlung des vom Kunden vereinbarten Kaufpreises.

Zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf der Hardware, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einrichtung, Installation oder Schulungen, werden nicht im Rahmen dieser hardwarespezifischen Bedingungen erbracht. Solche Leistungen können auf Anfrage zwischen den Parteien vereinbart werden, bleiben aber Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

C.1.2. TeamViewer Verpflichtungen

TeamViewer gewährt dem Kunden das Eigentum und den Besitz an der Hardware gemäß den Bedingungen dieser Hardware-Kaufbedingungen.

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Hardware an die im Vertrag angegebene Adresse.

Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Hardware, nachdem TeamViewer die Hardware an den Versanddienstleister übergeben hat („Gefahrübergang“).

C.1.3. Kundenverpflichtungen

Der Kunde zahlt an TeamViewer den Kaufpreis und die Liefergebühren wie im Vertrag angegeben.

Abweichend von Abschnitt A.2.2 und soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis mit Gefahrübergang zur Zahlung fällig.

Der Kunde ist für die Einrichtung und Konfiguration der Hardware nach deren Lieferung verantwortlich.

C.1.4. Eigentumsvorbehalt

Die Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von TeamViewer. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf sonstige Forderungen, die TeamViewer gegen den Kunden aus dessen Geschäftsbetrieb hat.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von TeamViewer aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

C.1.5. Hardware-Anforderungen

Die Nutzung der Hardware durch den Kunden unterliegt den Spezifikationen, die entweder von TeamViewer oder vom Hersteller der Hardware bereitgestellt werden.

C.1.6. Gewährleistung

TeamViewer gewährleistet, dass die Hardware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.

Der Kunde hat die Hardware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich TeamViewer anzuzeigen, andernfalls gilt die Hardware als vertragsgemäß genehmigt, es sei denn, der Mangel war verborgen und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar.

Bei Sach- oder Rechtsmängeln der Hardware wird TeamViewer nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder dem Kunden eine mangelfreie Ersatzhardware zur Verfügung stellen.

TeamViewer behält sich vor, die Ansprüche aus der Sach- und Rechtsmängelhaftung von TeamViewer gegen den Hersteller, den Wiederverkäufer oder sonstige Dritte an den Kunden abzutreten.

Ist der Kunde Unternehmer, verjähren die Ansprüche wegen Mängeln der Hardware in einem (1) Jahr ab Gefahrübergang. Unternehmer im Sinne des vorstehenden Satzes ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Gewährleistung oder mangelhafter Leistung gelten die Haftungsbeschränkungen der Rechtsordnungsspezifischen Bedingungen.

C.2. Hardware-Miete

C.2.1. Gegenstand

Dieser Teil, die Hardwaremietbedingungen, gilt für die nicht dauerhafte Überlassung von Hardware zur Nutzung während der Vertragslaufzeit („gemietete Hardware“) an den Kunden durch TeamViewer („Hardware-Miete“).

Gegenstand des Hardware-Mietvertrages ist die vertragsgemäße Lieferung der Hardware und die nicht dauerhafte Überlassung von Nutzungsrechten und Besitz an der Hardware sowie die Zahlung des vereinbarten Preises oder Gebühren.

Soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, gelten die Hardware-spezifischen Bedingungen des Hardware-Kaufes für das Hardware-Mietverhältnis entsprechend.

C.2.2. TeamViewer Verpflichtungen

TeamViewer räumt dem Kunden das Nutzungsrecht und den Besitz an der Hardware für die Dauer des Hardware-Mietvertrages ein.

C.2.3. Kundenverpflichtungen

Der Kunde hat sich bei Übergabe von der ordnungsgemäßen Funktion der gemieteten Hardware zu überzeugen, bevor er sie in Betrieb nimmt. Während der Dauer des Hardwaremietverhältnisses hat der Kunde die gemietete Hardware entsprechend der Bedienungsanleitung und den Empfehlungen des Herstellers pfleglich zu behandeln.

Der Kunde trägt alle bei der Nutzung der gemieteten Hardware anfallenden Betriebskosten, einschließlich aller Reinigungs- und Betriebskosten.

Alle Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie notwendige Reparaturen der Geräte, Komponenten und des Zubehörs der Miethardware, die auf der Nutzung durch den Kunden beruhen, sind vom Kunden auf eigene Kosten durchzuführen.

Der Kunde hat Schäden an der Mietsache TeamViewer unverzüglich anzuzeigen und dabei, soweit vorhanden, umfassend Auskunft über die Schadensursache und den Verursacher zu geben. Bei Schäden an der Miet-Hardware, die nicht regelmäßig allein durch vertragsgemäße Abnutzung entstehen, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht durch ihn verursacht und nicht von ihm verschuldet wurde.

Der Kunde bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TeamViewer, wenn er die Nutzung der Miet-Hardware durch Dritte wünscht, insbesondere durch Untervermietung oder sonstige vollständige oder teilweise Überlassung der Miethardware (zusammen die „Nutzungsüberlassung“). Im Falle einer Nutzungsüberlassung an Dritte haftet der Kunde für alle Schäden, die durch den Dritten, dem die Nutzung der gemieteten Hardware überlassen wurde, verursacht werden.

C.2.4. Laufzeit und Beendigung

Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, beträgt die anfängliche Laufzeit des Hardware-Mietvertrags zwölf (12) Monate („Anfangslaufzeit“) und verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume von zwölf (12) Monaten (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens achtundzwanzig (28) Tage vor dem Ende der Anfangslaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit mit, dass der Vertrag nicht verlängert werden soll.

Eine Kündigung durch den Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung ist nur zulässig, wenn TeamViewer ausreichend Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben wurde und diese versäumt wurde oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Die Kündigung, einschließlich der Mitteilung über die Nichtverlängerung des Vertrages gemäß Abschnitt B.5, bedarf der Textform (per unterschriebenem Brief, Telefax oder E-Mail). Der Kunde hat seine Kündigung an die TeamViewer Germany GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen, Deutschland oder per E-Mail an [email protected] zu richten.

C.2.5. Konsequenz der Beendigung

Der Kunde ist verpflichtet, die gemietete Hardware nach Beendigung des Hardware-Mietverhältnisses einschließlich aller Zubehörteile, Handbücher oder Unterlagen auf eigene Kosten zurückzugeben. Sollten während der Dauer des Hardware-Mietverhältnisses Änderungen an der gemieteten Hardware vorgenommen worden sein, so hat der Kunde den Mietgegenstand bei Rückgabe in den Originalzustand zu versetzen.

D. Geschäftsbedingungen für Professional Services

Die Geschäftsbedingungen für Professional Services gelten für die Erbringung von Professional Services durch TeamViewer zur Unterstützung der Nutzung von TeamViewer Produkten, z. B. Installation, Konfiguration, Anpassungen und Integration der Services in die Umgebung des Kunden oder die Schnittstelle zu Drittanbietern sowie damit verbundene IT-Dienstleistungen, Beratung und Schulung (zusammen „Professional Services“).

Der Begriff „Kunde“ in diesem Abschnitt D bezieht sich auf die Partei, die die Professional Services bei TeamViewer bestellt, wobei es sich nicht unbedingt um dieselbe Person (Kunde im Sinne von Abschnitt B der EULA) handelt, die die Lizenz für das TeamViewer Produkt erwirbt.

D.1. Vertragsgegenstand

D.1.1. Vertragliche Grundlage

Die Professional Services sind nicht in einem Lizenzvertrag enthalten, so dass die Parteien die Erbringung dieser Dienstleistungen ausdrücklich vereinbaren müssen. Ein Vertrag über Professional Services wird gemäß Abschnitt A. 1. (ii) oder (iii) abgeschlossen.

D.1.2. Dienstvertrag

Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gilt der jeweilige Vertrag über die Erbringung von Professional Services als Dienstvertrag (bei Verträgen nach deutschem Recht, Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB), und die Professional Services werden nach Aufwand gemäß Abschnitt D.5 erbracht. Die im Angebot oder einem anderen Transaktionsdokument aufgeführten Positionen der Professional Services dienen lediglich der Beschreibung des Leistungsinhalts und -umfangs und sind nicht als Verpflichtung von TeamViewer zu einem bestimmten Arbeitserfolg oder zu Leistungen auszulegen, die für die beabsichtigte Nutzung oder die Geschäftszwecke des Kunden geeignet sind.

D.1.3. Leistungsbeschreibung

TeamViewer wird die Professional Services wie in den Transaktionsdokumenten, die den Vertrag bilden, beschrieben erbringen, im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit in der folgenden absteigenden Reihenfolge:

  • Ein Transaktionsdokument (z. B. Scope of Work), das die Leistungsgegenstände und Leistungsdetails schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet festlegt;
  • Alle weiteren Anforderungen, Pläne, Richtlinien oder Bedingungen des Kunden, die TeamViewer im Zusammenhang mit einem Vertrag akzeptiert und die schriftlich (mit Unterschrift) bestätigt werden müssen, um wirksam zu sein;

Die Leistungsbeschreibung in einem von TeamViewer erstellten und vom Kunden akzeptierten verbindlichen Angebot.

D.1.4. Rechtevorbehalt am geistigen Eigentum; keine Rechteübertragung

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von beiden Parteien vereinbart, ist die Übertragung von Rechten am geistigen Eigentum oder die Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzierung) nicht Gegenstand des Leistungsumfangs der Professional Services und nichts in einem Vertrag über Professional Services hat die Funktion, Rechte an geistigem Eigentum einer Partei auf die andere Partei zu übertragen, so dass jede Partei die ausschließlichen Rechte und Inhaberschaft an ihrem eigenen geistigen Eigentum behält. Das Recht des Kunden, die von TeamViewer gelieferten Materialien oder Arbeitsergebnisse zu nutzen, unterliegt Abschnitt D.6.

D.1.5. Drittempfänger

TeamViewer kann, soweit im Vertrag vereinbart, Professional Services auf dem Gerät oder im Netzwerk eines vom Kunden als Leistungsempfänger benannten Dritten („Drittempfänger“) erbringen. In diesem Fall haftet der Kunde für die Handlungen und Unterlassungen des Drittempfängers bei der Entgegennahme der Professional Services wie für seine eigenen. Der Drittempfänger ist nicht Vertragspartei und auch nicht Drittbegünstigter des Vertrages. Abweichende Vertragsbedingungen, Gewährleistungen und Zusagen bezüglich der Professional Services, die zwischen dem Kunden und dem Drittempfänger vereinbart wurden, sind für TeamViewer nicht bindend.

D.2. Erbringung von Professional Services

D.2.1. Erfüllungsort

Die Professional Services werden an dem im Vertrag genannten Erfüllungsort erbracht. Ist kein Erfüllungsort angegeben, werden die Professional Services als Remote Service oder am Standort von TeamViewer erbracht.

D.2.2. Zeitplan

Der Termin für die Professional Services wird von den Parteien einvernehmlich festgelegt. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist der Zeitpunkt nicht entscheidend; bei Verträgen nach deutschem Recht stellt die Erbringung von Professional Services kein absolutes Fixgeschäft dar (absolutes Fixgeschäft).

D.2.3. Sprache

Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, ist die Sprache der Professional Services Englisch.

D.3. Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen; Aufgaben und Pflichten des Kunden

D.3.1. Pflichten des Kunden

Die Erbringung der Professional Services erfordert die Erfüllung bestimmter technischer Anforderungen an die Hard- und Software sowie die Netzwerkumgebung, die in der Verantwortung des Kunden liegen. Der Kunde wird die Professional Services in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkung und Mitwirkung unterstützen und fördern. Insbesondere wird er TeamViewer den erforderlichen Zugang zu Informationen, Unterlagen und Daten, die IT-Infrastruktur und andere Mittel zur Verfügung stellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung und den Ablauf der Professional Services erforderlich sind.

D.3.2. Vor-Ort-Leistungen

Werden die Professional Services vor Ort und außerhalb der Geschäftsräume von TeamViewer erbracht, stellt der Kunde auf eigene Kosten die entsprechenden Räumlichkeiten und alle dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Verfügung, insbesondere die gesundheits- und sicherheitsrechtlich erforderlichen Hilfsmittel, die notwendige Hard- und Software, Übertragungseinrichtungen, Zugänge, Netzanschlüsse und Arbeitsräume. Der Kunde ist verpflichtet, am Erfüllungsort alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung der Sicherheit der TeamViewer Ingenieure und sonstigen Hilfskräfte zu treffen.

D.3.3. Kundensystem

Sofern die Professional Services durch Zugriff auf das Netzwerksystem des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten Dritten (zusammen als „Kundensystem“ bezeichnet) erbracht werden sollen, gewährt der Kunde TeamViewer, seinen Hilfskräften und Unterauftragnehmern unverzüglich und ungehindert Zugang zu diesem System und seinen Komponenten.

Bei technischen Problemen mit den Hardware- oder Softwarekomponenten des Kundensystems während der Professional Services wird der Kunde auf eigene Kosten fachkundige technische Unterstützung zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt sicher, dass während der Erbringung der Professional Services mindestens ein Mitarbeiter zur Verfügung steht, der mit den Computersystemen und -prozessen des Kunden vertraut ist und auf Anfrage fachkundigen Rat und Auskunft geben kann.

Der Kunde wird TeamViewer unverzüglich über Störungen, Abschaltungen oder den Abbau des Kundensystems oder über Änderungen der IT-Infrastruktur informieren, die TeamViewer die Erbringung der Professional Services erschweren oder unmöglich machen könnten.

D.3.4. Datensicherung

Der Kunde ist allein für eine ordnungsgemäße, dem Stand der Technik und der Branchenüblichkeit entsprechende Datensicherung im Kundensystem verantwortlich. Hat der Kunde TeamViewer anderweitig vertraglich mit einer Datensicherung beauftragt, so richten sich Inhalt und Umfang der Datensicherung durch TeamViewer ausschließlich nach diesem gesonderten Vertrag.

D.3.5. Softwareversion; Installation

Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, werden die Professional Services im Zusammenhang mit der Software (z. B. Installation, Konfiguration, Anwendung, Integration, Update) für die jeweils aktuelle Version der Software erbracht. Der Kunde verpflichtet sich zur Erfüllung und Aufrechterhaltung der Systemvoraussetzungen, wie sie in der EULA für die jeweilige Software festgelegt sind. Falls die Installation und/oder Aktualisierung der Software nicht Teil der Professional Services ist, stellt der Kunde sicher, dass er die jeweilige Software für die Dauer der Professional Services auf seinen Computern (Desktop-PC oder Notebook) oder mobilen Geräten (z.B. iOS, Android) installiert und auf die jeweils aktuelle Version aktualisiert hat.

D.3.6. Nichteinhaltung durch den Drittempfänger

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nach diesem Abschnitt D.3 nicht nach, so trägt er alle damit verbundenen Risiken und Verluste.

Kann TeamViewer die Professional Services aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. infolge unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Bereitstellung von Leistungen oder Materialien), nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbringen, haftet TeamViewer nicht für daraus resultierende Verzögerungen und ist berechtigt, den daraus resultierenden Mehraufwand und die Kosten zu den jeweils gültigen Sätzen zu berechnen.

D.3.7. Nichteinhaltung durch den Drittempfänger

Werden die Professional Services mit einem Drittempfänger gemäß Abschnitt D.1.5 erbracht, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Drittempfänger die oben genannten Anforderungen und Pflichten erfüllt. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen durch den Drittempfänger gilt als eigenes Versäumnis des Kunden.

D.4. Personal; Unterauftragnehmer

D.4.1. Freie Wahl

TeamViewer ist in der Auswahl der Personen, die es zur Erbringung der Professional Services einsetzt, frei. TeamViewer stellt sicher, dass die eingesetzten Personen für die Erbringung der Dienstleistung ausreichend qualifiziert sind. TeamViewer ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen, einschließlich verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.

D.4.2. Keine Weisungsbefugnis

Die von TeamViewer zur Erbringung der Professional Services eingesetzten Mitarbeiter unterliegen keinen Weisungen des Kunden. Dies gilt auch, wenn die von TeamViewer eingesetzten Mitarbeiter die Professional Services in den Räumlichkeiten des Kunden erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Überlassung von Mitarbeitern zu verhindern (Arbeitnehmerüberlassung).

D.5. Vergütung

D.5.1. Servicegebühren; Aufwandsentschädigung

Soweit im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, werden die Professional Services entweder (i) nach Aufwand vergütet und dem Kunden nach Wahl von TeamViewer monatlich oder vierteljährlich in Rechnung gestellt („T&M“) oder (ii) als im Voraus bezahltes gebündeltes Stundenpaket erworben („Bundled Package“).

Im Falle von T&M erfolgt die Abrechnung nach der Anzahl der von TeamViewer geleisteten Arbeitstage. Die für die Professional Services zu zahlenden Gebühren werden nach den jeweils aktuellen Tages- oder Stundensätzen für die Mitarbeiter von TeamViewer berechnet. Ein Arbeitstag umfasst acht (8) Stunden. Mehr- oder Minderleistungen pro Arbeitstag werden anteilig vergütet.

Im Falle eines Bundled Package hat der Kunde, sofern im Vertrag kein kürzerer Zeitraum vorgesehen ist, ab dem Kaufdatum dreihundertfünfundsechzig (365) Tage Zeit, um die im Bundled Package enthaltenen Stunden zu nutzen, andernfalls verfallen die Stunden ohne Erstattung.

Darüber hinaus hat TeamViewer Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen notwendigen und nachgewiesenen Aufwendungen, einschließlich der Reisekosten, wie im Vertrag vorgesehen.

D.5.2. Reisekosten

Die Kosten für Reise, Übernachtung, Verpflegung und sonstige Nebenkosten („Reisekosten“) des TeamViewer Service-Teams werden gesondert mit den für die Professional Services zu zahlenden Gebühren berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, gilt für die Abrechnung der Reisekosten die folgende Berechnungsgrundlage:

Flug: Economy Class;

Bahn: Zweite Klasse, zuzüglich zusätzlicher Kosten für Sitzplatzreservierungen;

Auto: 35 Cent pro Kilometer für die An- und Abreise mit dem Auto sowie alle Fahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen (z.B. vom Hotel zum Ort der Dienstleistung);

Taxi: Alle Kosten für alle Taxifahrten, die in direktem Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen;

Mietauto: Alle Kosten für einen Mietwagen der Mittelklasse ohne Selbstbeteiligung und mit unbegrenzten Kilometern sowie alle damit verbundenen Treibstoffkosten;

Hotel: Für jedes TeamViewer Service-Teammitglied wird ein Einzelzimmer in einem Drei-Sterne-Hotel mit Frühstück für die gesamte Dauer des Aufenthalts gebucht;

Verpflegung: Bei einer Dauer der Professional Services von einem Arbeitstag beträgt der Preis für die Verpflegung EUR 14,00 pro TeamViewer Servicemitarbeiter. Beträgt die Dauer der Professional Services mehr als einen Arbeitstag, so beträgt der Preis für die Verpflegung EUR 28,00 pro Tag und pro TeamViewer Servicemitarbeiter. Der Preis für die Verpflegung wird auch für den An- und Abreisetag des TeamViewer Service-Teams berechnet;

Sonstige Nebenkosten: Alle anfallenden Nebenkosten und Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mautgebühren, Autobahnvignetten, Kosten für Brücken und Fähren.

D.5.3. Kostenvoranschlag

TeamViewer kann einen Kostenvoranschlag für die Erbringung von Professional Services in einem bestimmten Projekt („Kostenvoranschlag“) abgeben, einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Kosten und Servicegebühren, die auf der Grundlage eines Zeitbudgets berechnet werden, das TeamViewer auf der Grundlage seiner Erfahrungen in ähnlichen Fällen schätzt. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist ein solches Zeitbudget nicht als Begrenzung der anrechenbaren Servicegebühren auszulegen. Stellt sich während der Erbringung der Professional Services heraus, dass das angegebene Zeitbudget für die Fertigstellung des Projekts nicht ausreicht, wird TeamViewer den Kunden davon in Kenntnis setzen und eine angemessene Anpassung des Kostenvoranschlags rechtzeitig vorschlagen.

D.6. Geistige Eigentumsrechte; Nutzungsrechte

D.6.1. Materialien

TeamViewer ist berechtigt, literarische Werke und/oder andere urheberrechtlich geschützte Werke, z. B. Softwareprogramme (einschließlich, aber nicht beschränkt auf spezielle oder angepasste Versionen oder Anwendungen von Software), Programmlistings, Programmiertools, Dokumentationen, Berichte, Datenbanken, Zeichnungen und ähnliche Werke (zusammenfassend „Materialien“) im Rahmen der Professional Services zum Zwecke des Testens, der Analyse oder der Demonstration eines Konzeptes zu erstellen, zu entwickeln, zu ergänzen, zu liefern oder zugänglich zu machen. Die Professional Services beinhalten nicht die Übertragung von Titeln oder geistigen Eigentumsrechten an den Materialien. Im Verhältnis zwischen den Parteien verbleiben alle Eigentums- und Immaterialgüterrechte (einschließlich Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte) an den Materialien zu jedem Zeitpunkt während und nach der Erbringung der Professional Services bei TeamViewer.

Soweit dies für die Erbringung der Professional Services erforderlich ist, räumt TeamViewer dem Kunden für die Dauer der Erbringung der Professional Services durch TeamViewer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Materialien gemäß Teil B dieses EULA ein. Zur Klarstellung: Hat der Kunde bereits eine entsprechende Lizenz zur Nutzung der Materialien ganz oder teilweise erworben, so hat diese Lizenz Vorrang vor der Lizenzgewährung nach diesem Abschnitt D.6.1.

D.6.2. Arbeitsergebnisse

Soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist, ist TeamViewer zwischen den Parteien der alleinige und ausschließliche Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, einschließlich der Urheberrechte und der Nutzungs- und Verwertungsrechte, an den Arbeitsergebnissen, die aus der Erbringung der Professional Services entstehen, insbesondere an Softwareprogrammen (Objekt- und Quellcode) und Anwendungen, Anpassungen, Konfigurationen, Implementierungen, Einstellungen, Verbesserungen, Entwicklungen von Funktionen in Bezug auf die Software sowie an anderen von TeamViewer bereitgestellten Arbeitsergebnissen, z. B. Dokumentationen, Tools, Lösungen, Software, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. z.B. Dokumentation, Tools, Lösungen, Testergebnisse, Analysen und Know-how (zusammenfassend die „Arbeitsergebnisse“). Wenn und soweit Rechte, Titel und Interessen an geistigem Eigentum an der Software oder den Arbeitsergebnissen aus irgendeinem Grund auf den Kunden übergehen, tritt der Kunde diese hiermit an TeamViewer ab, und TeamViewer nimmt diese Rechte, Titel und Interessen hiermit mit Wirkung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung an. Zur Klarstellung: TeamViewer behält sich insbesondere das Recht vor, Arbeitsergebnisse oder Teile davon Dritten, z. B. TeamViewer Kunden, zur Verfügung zu stellen, sofern durch eine solche Nutzung durch TeamViewer keine geistigen Eigentumsrechte oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden verletzt werden. Soweit rechtlich möglich, verzichtet der Kunde hiermit unwiderruflich darauf, Urheberpersönlichkeitsrechte, die ihm an der Software oder den Arbeitsergebnissen zustehen, gegenüber TeamViewer, einem mit TeamViewer verbundenen Unternehmen oder einem Rechtsnachfolger von TeamViewer oder einem Kunden von TeamViewer, einem mit TeamViewer verbundenen Unternehmen oder einem Rechtsnachfolger von TeamViewer geltend zu machen und durchzusetzen.

Jedes Recht des Kunden, Arbeitsergebnisse zu nutzen, unterliegt einem Lizenzvertrag zwischen den Parteien. Wenn und soweit sich die Arbeitsergebnisse auf eine Implementierung, Erweiterung oder Verbesserung der Nutzung der Services durch den Kunden beziehen, für die der Kunde bereits eine entsprechende Abonnementlizenz von TeamViewer gemäß Abschnitt B erworben hat, gilt diese Lizenz auch für die Nutzung der zugehörigen Arbeitsergebnisse, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

D.7. Gewährleistung

D.7.1. Gewährleistungsfrist

TeamViewer gewährleistet, dass es die Professional Services mit der angemessenen Sorgfalt und den Fähigkeiten eines professionellen Dienstleisters erbringt. Jegliche Ansprüche wegen der Verletzung der Gewährleistung verjähren innerhalb von sechs (6) Monaten nach Abschluss der jeweiligen Professional Services (die „Gewährleistungsfrist“). Erhält TeamViewer während der Gewährleistungsfrist eine schriftliche Mitteilung des Kunden und ist der behauptete Verstoß nachweislich auf die Erbringung der Professional Services zurückzuführen, wird TeamViewer nach eigenem Ermessen unverzüglich alle Professional Services, die dieser Gewährleistung nicht entsprechen, erneut erbringen oder die für den Teil der nicht konformen Professional Services gezahlten Gebühren anteilig erstatten. In diesem Abschnitt werden die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel dargelegt, die dem Kunden aufgrund einer Verletzung der oben genannten Gewährleistung zur Verfügung stehen.

D.7.2. Keine Garantie; keine Verpflichtung

TeamViewer übernimmt keine Garantie oder Verpflichtung, dass: i) alle gemeldeten Mängel behoben werden können; oder ii) die Nutzung der Produkte oder sonstiger Leistungen ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt; oder iii) die Ergebnisse der Professional Services den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entsprechen oder dem beabsichtigten Gebrauch oder den Geschäftszwecken des Kunden dienen. TeamViewer übernimmt keine Gewähr für Funktionen oder Leistungen Dritter oder für die Kompatibilität des Produkts mit solchen Lösungen Dritter. Dies gilt auch dann, wenn TeamViewer im Vorfeld auf die beabsichtigten Geschäftszwecke hingewiesen wurde.

E. Rechtsordnungsspezifische Bedingungen

E.1. Rechtsordnungsspezifische Bedingungen für den Rest der Welt

Wenn sich weder der Ort des Erwerbs noch Ihr Hauptsitz oder Wohnsitz in Nord- oder Südamerika befindet, gelten für Sie zusätzlich die Rechtsordnungsspezifischen Bedingungen für den Rest der Welt.

E.1.1. Haftungsbeschränkung
 

E.1.1.1. Ausschluss in bestimmten Fällen
 

TeamViewer haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn und soweit diese Schäden

(i) von TeamViewer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, oder

(ii) von TeamViewer leicht fahrlässig verursacht worden sind und auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man bei einem Vertrag dieser Art typischerweise vertrauen darf (Kardinalspflicht).

Eine weitergehende Haftung von TeamViewer ist unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, TeamViewer haftet zwingend nach dem anwendbaren Recht, insbesondere wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, wegen der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
 

E.1.1.2. Beschränkte Haftung für vorhersehbare Schäden
 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten haftet TeamViewer nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
 

E.1.1.3. Begrenzung der Höhe nach
 

Ungeachtet der Regelung in Abschnitt E.1.1.2 ist die Haftungshöchstsumme von TeamViewer im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus einem Vertrag über Services, Professional Services oder Hardware auf den höheren Betrag von EUR 12.500,00 (Euro zwölftausendfünfhundert) oder 100 % der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignisses für den jeweiligen Vertrag, der den Schaden verursacht hat oder Gegenstand des Anspruchs ist, gezahlten Gebühren begrenzt. Wird der Haftungshöchstbetrag in einem Jahr nicht erreicht, so erhöht sich der Haftungshöchstbetrag in der folgenden Verlängerungsperiode nicht.
 

E.1.1.4. Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung
 

Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
 

E.1.1.5. Beschränkte Haftung bei Free Version
 

Die Haftung von TeamViewer für Schäden, die durch die Nutzung der Free Version entstehen, richtet sich nach den Vorschriften über die unentgeltliche Überlassung (§§ 598 ff BGB), d.h. insbesondere ist die Haftung von TeamViewer auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder einem entsprechend anwendbaren zwingenden Recht ist nicht ausgeschlossen.
 

E.1.1.6. Mitarbeiter und Beauftragte von TeamViewer
 

Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt E.1.1 gelten auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TeamViewer.

E.1.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für den Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, Deutschland. TeamViewer ist weiterhin berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

E.1.3. Besondere Bedingungen für australische Kunden

Wenn sich der Ort des Erwerbs oder Ihr Hauptsitz oder Wohnsitz in Australien befindet, gilt dieser Abschnitt zusätzlich zu den vorhergehenden Bestimmungen und hat bei Widersprüchen Vorrang.

E.1.3.1. Erinnerung an Vertragsverlängerung

TeamViewer sendet dem Kunden zwei Erinnerungen an das Ablaufdatum der aktuellen Abonnementlaufzeit (vgl. Abschnitt B.5.1), mindestens 75 Tage und 55 Tage vor einer Verlängerungslaufzeit. Die Erinnerungen werden an den Rechnungskontakt gesendet, den der Kunde TeamViewer ordnungsgemäß mitgeteilt hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Kontaktinformationen korrekt und aktuell sind.

E.1.3.2. Information über Preisanpassungen

Abweichend von Abschnitt A.2.5 wird TeamViewer den Kunden mindestens fünfundsiebzig (75) Tage im Voraus über etwaige Änderungen der Gebühren für die nächste Vertragsverlängerung informieren. Der Kunde muss TeamViewer 28 Tage vor Ablauf der Abonnementlaufzeit benachrichtigen, wenn er die Änderung der Gebühren nicht akzeptiert oder den Vertrag nicht verlängern will; in diesem Fall endet der Vertrag zum Ende der dann laufenden Abonnementlaufzeit. Andernfalls wird die Preisänderung mit Beginn der Verlängerungslaufzeit wirksam. TeamViewer wird den Kunden in der Information auf diese Wirkung der Nichtbeanstandung hinweisen.

E.1.3.3. Kündigung des Abonnements

In Ergänzung zu Ziff. B.5.3 und vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen im Vertrag kann jede Partei den Vertrag kündigen, wenn:

a) die andere Partei gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung in Textform, in der der Verstoß benannt und Abhilfe gefordert wird, oder nach Ablauf einer in dieser Mitteilung gesetzten angemessenen Frist behebt; oder

b) die andere Partei in irgendeiner Form der Insolvenzverwaltung unterstellt wird.

E.1.3.4. Australisches Verbraucherrecht und Verbrauchergewährleistung

Dieser Abschnitt findet Anwendung, wenn der Kunde unter den Verbraucherschutz nach dem australischen Verbrauchergesetz (Anhang 2 des Competition and Consumer Act 2010) fällt, für dessen Zwecke TeamViewer in diesem Abschnitt als "wir", "unser" oder "uns" und der Kunde als "Sie" oder "Ihr" bezeichnet wird.

Unsere Waren und Dienstleistungen sind mit einer Gewährleistung verbunden, die nach dem australischen Verbraucherrecht nicht ausgeschlossen werden kann. Bei schwerwiegenden Mängeln an der Dienstleistung sind Sie berechtigt:

a) Ihren Dienstleistungsvertrag mit uns zu kündigen; und

b) eine Rückerstattung für den nicht genutzten Teil oder eine Entschädigung für den geminderten Wert zu verlangen.

Sie haben auch das Recht, zwischen einer Rückerstattung oder einem Ersatz bei größeren Mängeln an Waren zu wählen. Wenn ein Mangel an einer Ware oder einer Dienstleistung keinen schwerwiegenden Mangel darstellt, haben Sie das Recht, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beheben zu lassen. Geschieht dies nicht, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises für die Ware und auf Rückgängigmachung des Vertrags für die Dienstleistung sowie auf Erstattung des nicht genutzten Teils. Sie haben auch Anspruch auf Entschädigung für jeden anderen angemessenen vorhersehbaren Verlust oder Schaden, der durch einen Mangel an den Waren oder der Dienstleistung entsteht.

Eine Verbrauchergewährleistung im Sinne dieser Bedingungen ist ein Recht oder eine Gewährleistung, die Sie gemäß dem australischen Verbrauchergesetz oder anderen Rechten in Bezug auf die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen haben (Bedingungen, die in einem Vertrag innewohnen), die nicht rechtmäßig ausgeschlossen werden können.

Unsere Haftung in Bezug auf eine Verletzung oder Nichteinhaltung einer Verbrauchergewährleistung ist auf Folgendes beschränkt:

a) Im Falle von Waren, auf

i) den Ersatz der Waren oder die Unterstützung von gleichwertigen Waren;
ii) die Reparatur der Waren;
iii) die Zahlung der Kosten für den Ersatz der Ware oder die Beschaffung einer gleichwertigen Ware; oder
iv) die Übernahme der Kosten für die Instandsetzung der Waren.

b) Im Falle von Dienstleistungen auf

i) die erneute Erbringung der Dienstleistungen; oder
ii) die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn:

a) es sich bei den gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen um Waren oder Dienstleistungen "von der Art, wie sie üblicherweise für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt erworben werden" handelt, wie dieser Ausdruck in Abschnitt 64A des australischen Verbrauchergesetzes verwendet wird;

b) es für uns nicht "gerecht oder angemessen" ist, uns auf diese Einschränkung gemäß Abschnitt 64A(3) des australischen Verbrauchergesetzes zu berufen; oder

c) die betreffende Verbrauchergewährleistung eine Gewährleistung gemäß Abschnitt 51, 52 oder 53 des australischen Verbraucherschutzgesetzes ist.

Bei Ansprüchen im Rahmen der Verbrauchergarantien informieren Sie uns bitte schriftlich über das Kundenportal gemäß Abschnitt B.5.4. Wir werden Ihre angemessenen, unmittelbaren Kosten für die Geltendmachung von Ansprüchen gemäß diesem Abschnitt übernehmen. Es obliegt Ihnen, uns Einzelheiten und Belege für Ihren Kostenanspruch zur Prüfung vorzulegen.

E.1.3.5. Datenschutz und Verwendung personenbezogener Daten

Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle relevanten Einwilligungen von Personen einzuholen und diese Personen, deren personenbezogene Daten der Kunde TeamViewer im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung stellt, zu benachrichtigen, um sicherzustellen, dass der Umgang von TeamViewer mit diesen Daten im Rahmen des Vertrages den Verpflichtungen des Kunden aus den jeweiligen Datenschutzgesetzen entspricht.

Der Kunde ist verpflichtet, TeamViewer von allen Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben freizustellen, die sich aus der Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt genannten Verpflichtungen ergeben, und hat diese auf Verlangen an TeamViewer zu zahlen.

In diesem Abschnitt:

a) "Personenbezogene Daten" hat die Bedeutung, wie sie in allen anwendbaren Datenschutzgesetzen definiert ist; und

b) "Datenschutzgesetz" bedeutet jede Gesetzgebung oder Verwaltungsvorschrift (in ihrer jeweils gültigen Fassung), die einer Partei bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag eine Verpflichtung in Bezug auf die Erhebung, Nutzung, Offenlegung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten auferlegt, einschließlich und ohne Einschränkung aller Kodizes, Grundsätze oder Richtlinien, die in einer solchen Gesetzgebung enthalten sind oder sich aus ihr ergeben.

E.2. Rechtsordnungsspezifische Bedingungen für Amerika

Wenn sich der Ort des Erwerbs oder Ihr Hauptsitz oder Wohnsitz in Nord- oder Südamerika befindet, gelten für Sie zusätzlich die rechtsordnungsspezifischen Bedingungen für Amerika.

E.2.1. Angemessener Ausgleich

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass es möglicherweise keinen angemessenen Rechtsbehelf für eine Verletzung dieses Vertrages gibt, insbesondere im Hinblick auf die Verbotene Nutzung, und dass eine solche Verletzung TeamViewer irreparabel schaden würde, wofür ein finanzieller Schadenersatz kein angemessener Rechtsbehelf wäre, und dass TeamViewer berechtigt ist, zusätzlich zu seinen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, einen angemessenen Ausgleich zu verlangen.

E.2.2. U.S. Government Restricted Rights

Die Software gilt als kommerzielle Computersoftware im Sinne von FAR 12.212 und unterliegt eingeschränkten Rechten im Sinne von FAR Abschnitt 52.227-19 „Commercial Computer Licensed Software – Restricted Rights“ und DFARS 227.7202, „Rights in Commercial Computer Licensed Software or Commercial Computer Licensed Software Documentation“, soweit zutreffend, sowie allen Nachfolgeregelungen. Jegliche Nutzung, Änderung, Reproduktionsfreigabe, Leistung, Anzeige oder Offenlegung der Software durch die US-Regierung erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrags.

E.2.3. Geschützte Gesundheitsdaten

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, verpflichtet sich der Kunde, wenn es sich bei ihm um eine „Covered Entity“, einen „Business Associate“ oder einen Vertreter einer „Covered Entity“ oder eines „Business Associate“ (gemäß der Definition dieser Begriffe in 45 C.F.R § 160.103) handelt, keine Komponente, Funktion oder sonstige Einrichtung zu nutzen, um „geschützte Gesundheitsdaten“ jeglicher Art (gemäß der Definition dieses Begriffs in 45 C.F.R § 160.103) zu erstellen, zu empfangen, zu verwalten oder zu übertragen, wenn dies dazu führen würde, dass TeamViewer als Geschäftspartner oder Vertreter eines Geschäftspartners angesehen werden könnte.

E.2.4. Begrenzung der Haftung

IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN HIERIN BESCHRIEBENES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT, WERDEN IN KEINEM FALL TEAMVIEWER ODER SEINE LIZENZGEBER, WIEDERVERKÄUFER, LIEFERANTEN ODER VERTRETER GEGENÜBER DEM KUNDEN HAFTBAR GEMACHT FÜR (i) JEGLICHE KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER ERSATZLEISTUNGEN, (I) FÜR GEWINNVERLUST, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER -VERLUST, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, PRODUKTIONSVERLUST, EINKOMMENSVERLUST, VERLUST VON VERTRÄGEN, VERLUST VON FIRMENWERT, ERWARTETEN EINSPARUNGEN ODER VERGEBRAUCH VON MANAGEMENT- UND ARBEITSZEIT ODER (ii) JEGLICHE SPEZIELLE, FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, OB DIREKT ODER INDIREKT AUS DIESEM VERTRAG ENTSTEHEND, SELBST WENN TEAMVIEWER ODER SEINE LIZENZGEBER, WIEDERVERKÄUFER, LIEFERANTEN ODER VERTRETER AUF SOLCHE SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON TEAMVIEWER DEN NIEDRIGEREN BETRAG VON (X) DEN GEBÜHREN, DIE DER KUNDE FÜR DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN, IN DEN SECHS (6) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM DEN ANSPRUCH BEGRÜNDENDEN EREIGNIS GEZAHLT HAT, ODER (Y) DEM ENTSPRECHENDEN UMSATZ VON ZWÖLFTAUSENDFÜNFHUNDERT EURO (12.500,00 EUR). KEINE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG HAT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG VON TEAMVIEWER GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR EINE HAFTUNG, DIE GESETZLICH NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN, ZUR FOLGE. DIE IN DIESER EULA FESTGELEGTEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, OB DER KUNDE DIE SOFTWARE, DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER ETWAIGE UPDATES ODER NEUE VERSIONEN ABNIMMT ODER NICHT.

E.2.5. Haftungsfreistellung durch den Kunden

Der Kunde wird TeamViewer, seine verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Aktionäre, Mitarbeiter, Vertreter und Zessionare von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten, Ausgaben, Vergleichsbeträgen und Schäden (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die TeamViewer aus Klagen oder Verfahren Dritter entstehen, die auf die Nutzung der Software durch den Kunden oder auf die Verletzung von Zusicherungen, Garantien, Zusagen oder Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag durch den Kunden zurückzuführen sind.

E.2.6. Prozedere

TeamViewer wird den Kunden unverzüglich schriftlich über jede Handlung informieren, für die TeamViewer glaubt, gemäß Abschnitt E.2.5 berechtigt zu sein, entschädigt zu werden. Wird TeamViewer in einem gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren, das sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung einer Bestimmung dieser EULA, einer fahrlässigen oder unrechtmäßigen Handlung und/oder einer Verletzung eines anwendbaren Gesetzes ergibt, als Partei benannt, hat TeamViewer jederzeit die Möglichkeit, entweder

  1. die eigene Verteidigung zu übernehmen, Anwälte, Berater und andere geeignete Fachleute auszuwählen, um die eigenen Interessen zu vertreten, wobei der Kunde in diesem Fall für die angemessenen Gebühren und Auslagen dieser Anwälte, Berater und anderen Fachleute verantwortlich ist und diese trägt oder
  2. die Verteidigung an den Kunden zu übergeben; in diesem Fall wird der Kunde qualifizierte Anwälte, Berater und andere geeignete Fachleute zur Verfügung stellen, um die Interessen von TeamViewer auf Kosten des Kunden zu vertreten. TeamViewer hat das alleinige Recht und Ermessen, alle gegen TeamViewer gerichteten Ansprüche, Klagegründe, Haftungen oder Schäden beizulegen, zu vergleichen oder anderweitig zu lösen, ungeachtet dessen, dass TeamViewer dem Kunden seine Verteidigung angeboten hat. Eine solche Lösung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, TeamViewer gemäß Abschnitt E.2.5 schadlos zu halten.

E.2.7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag und alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich den Gesetzen des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, einschließlich seiner Änderungen, und unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts.

TeamViewer und der Kunde stimmen bedingungslos und unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und/oder Staatsgerichte in New York County, New York, in Bezug auf alle Klagen, Prozesse oder Verfahren zu, die sich aus dem Vertrag oder den hierin vorgesehenen Transaktionen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, und die Parteien verzichten auf jeglichen Einwand in Bezug auf diese Gerichte zum Zwecke solcher Klagen, Prozesse oder Verfahren.

E.2.8. Haftungsausschluss

IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG SIND DIE IM VERTRAG FESTGELEGTEN GARANTIEN DIE AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN DES KUNDEN UND TRETEN AN DIE STELLE ALLER ANDEREN GARANTIEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM. TEAMVIEWER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER DASS DER BETRIEB ODER DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER DIENSTLEISTUNGEN UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST. DER KUNDE KANN ANDERE GARANTIERECHTE HABEN, DIE VON STAAT ZU STAAT UND LAND ZU LAND VARIIEREN KÖNNEN.

Versionsstand: 25. Januar 2024

TeamViewer Auftragsverarbeitungsvertrag

1. Allgemeines

Für die in Anlage 1 dieser Vereinbarung beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten, bei denen TeamViewer als Auftragsverarbeiter des Kunden auftritt, vereinbaren die Parteien bis auf Weiteres die folgenden Regelungen zur Auftragsverarbeitung, die die TeamViewer Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) ergänzen (Auftragsverarbeitungsvertrag, „AVV“).

Der AVV findet keine Anwendung, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die die Software oder die Dienstleistungen im Rahmen einer rein persönlichen oder familiären Tätigkeit nutzt (vgl. Art. 2 Abs. 2(c) EU-Datenschutz-Grundverordnung, „DS-GVO“).

Die Regelungen dieses AVV und gleichzeitig damit abgeschlossenen EULA ergänzen sich und bestehen nebeneinander. Bei etwaigen Widersprüchen im Bereich Datenschutz geht der AVV den Regelungen der EULA vor.

Zur Orientierung für den Kunden gibt TeamViewer in seiner Übersicht zur Datenverarbeitung in der jeweils gültigen Fassung einen Überblick darüber, wie im Zusammenhang mit der Nutzung von TeamViewer-Software und -Services personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden.

2. Rechte und Pflichten von TeamViewer

2.1. Einhaltung des geltenden Rechts

Die Pflichten von TeamViewer ergeben sich aus diesem AVV und dem anwendbaren Recht. Das anwendbare Recht umfasst insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) und die DS-GVO.

2.2. Verarbeitung nur nach Weisung

Soweit dieser AVV Anwendung findet, wird TeamViewer personenbezogene Daten nur im Rahmen dieses AVVs und auf dokumentierte Weisungen des Kunden verarbeiten, die von den Parteien in der EULA gegenseitig vereinbart und insbesondere durch die Produktfunktionalität definiert sind, sofern TeamViewer nicht durch das Recht der EU oder der Mitgliedstaaten, dem TeamViewer unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt TeamViewer dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Kunde kann zusätzliche schriftliche Weisungen erteilen, soweit dies zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts erforderlich ist. Die Dokumentation zu erteilten Weisungen ist für die Laufzeit des AVVs durch den Kunden zu führen.

2.3. Verpflichtung zur Vertraulichkeit

TeamViewer wird sicherstellen, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben, es sei denn, sie unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung.

2.4. Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DS-GVO

2.4.1. Grundsatz
TeamViewer wird die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DS-GVO ergreifen (nachfolgend als „Sicherheitsmaßnahmen“ bezeichnet).

2.4.2. Umfang
Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau geschaffen. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, sowie Umstände der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen das Risiko auf Dauer mitigiert wird.

2.4.3. Sicherheitsmaßnahmen
Die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen sind in der Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen ausführlich beschrieben, die dieser AVV als Anlage 2 beigefügt sind.

2.4.4. Verfahren zur Überprüfung
Die Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen beschreibt auch Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit des jeweils aktuellen Stands der Sicherheitsmaßnahmen.

2.4.5. Änderungen
Die Sicherheitsmaßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und Weiterentwicklung. TeamViewer ist es grundsätzlich gestattet, alternative angemessene Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das zum Zeitpunkt des Abschlusses des AVVs durch die ergriffenen oder noch umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen bestehende Sicherheitsniveau nicht unterschritten werden.

2.5. Unterstützung bei der Wahrung der Betroffenenrechte

TeamViewer wird angesichts der Art der Verarbeitung den Kunden nach Möglichkeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DS-GVO genannten Betroffenenrechte unterstützen. Sollte sich ein Betroffener direkt an TeamViewer wenden, um die Betroffenenrechte erkennbar hinsichtlich der im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten wahrzunehmen, wird TeamViewer dieses Ersuchen unverzüglich an den Kunden weiterleiten. Der Kunde wird TeamViewer den insoweit entstehenden Aufwand mit einem Stundensatz von 70 Euro vergüten, sofern und soweit nach anwendbarem Datenschutzrecht zulässig.

2.6. Unterstützung bei der Einhaltung von Art. 32 – 36 DS-GVO

TeamViewer wird den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der TeamViewer zur Verfügung stehenden Informationen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Einhaltung der in Art. 32-36 DS-GVO genannten Pflichten unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Verarbeitung, der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, der Datenschutz-Folgeabschätzung und der Konsultation mit Aufsichtsbehörden. Der Kunde wird TeamViewer den insoweit entstehenden Aufwand mit einem Stundensatz von 70 Euro vergüten, sofern und soweit nach anwendbarem Datenschutzrecht zulässig.

2.7. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

TeamViewer wird dem Kunden die für die Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

2.8. Löschung und Rückgabe am Ende der Verarbeitung

TeamViewer hat nach Wahl des Kunden die personenbezogenen Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu löschen oder zurückzugeben, sofern und soweit das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaats, dem TeamViewer unterliegt, keine Verpflichtung zur Speicherung vorsehen.

2.9. Informationen zum Nachweis der Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen und Überprüfungen

TeamViewer wird dem Kunden alle Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der sich aus den Ziffern 2 und 3 dieses AVV ergebenden Verpflichtungen nachzuweisen. TeamViewer kann außerdem, soweit erforderlich, Zertifikate regelmäßiger Audits durch anerkannte Prüfer oder andere qualifizierte Dritte zur Verfügung stellen.

Sofern objektiv begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß durch TeamViewer gegen diesen AVV oder datenschutzrechtliche Regelungen besteht, wird TeamViewer zusätzliche Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, die vom Kunden oder von einem vom Kunden beauftragten qualifizierten Prüfer durchgeführt werden, ermöglichen und hierzu beitragen. Bei Durchführung der Überprüfung wird der Kunde Betriebsabläufe von TeamViewer nicht unverhältnismäßig stören.

2.10. Mitteilungspflicht bei Zweifeln an Weisungen

TeamViewer wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn TeamViewer der Auffassung ist, dass die Ausführung einer Weisung zu einer Verletzung des geltenden Datenschutzrechts führen könnte. TeamViewer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Kunden nach Überprüfung schriftlich bestätigt oder geändert wird.

2.11. Mitteilungspflicht bei Verstößen

Stellt TeamViewer Verstöße gegen das anwendbare Datenschutzrecht, dieser AVV, oder Weisungen des Kunden in Bezug auf die Auftragsverarbeitung fest, hat TeamViewer dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

2.12. Benennung eines Datenschutzbeauftragten

TeamViewer hat Frau Hauser als externe Datenschutzbeauftragte bestellt, erreichbar unter [email protected], oder TeamViewer Germany GmbH, z.Hd. Datenschutzbeauftragte, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen, Deutschland.

2.13. Datenübermittlungen in ein Drittland

TeamViewer wird personenbezogene Daten, die im Rahmen dieses AVVs verarbeitet werden, in ein Land außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), für das kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission im Sinne von Art. 45 Abs. 3 DS-GVO besteht („unsicherer Drittstaat“), grundsätzlich nur übermitteln, sofern:

  1. der Kunde bzw. der Nutzer des Kunden TeamViewer eine Weisung zu einer solchen Übermittlung erteilt, z.B. durch die Aufforderung, eine Verbindung mit einem Endpunkt herzustellen, der in einem unsicheren Drittstaat liegt (wobei in solchen Fällen der Kunde dafür verantwortlich ist zu gewährleisten, dass die Datenübermittlung im Einklang mit Art. 44 ff. DS-GVO erfolgt), oder
  2. TeamViewer nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats, dem TeamViewer unterliegt, dazu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt TeamViewer dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

Darüber hinaus ist TeamViewer berechtigt, Unterauftragsverarbeiter in einem Drittstaat zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzusetzen, soweit die Voraussetzungen des Art. 44 DS-GVO erfüllt sind.

3. Weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragnehmer)

3.1. Bei Vertragsschluss eingesetzte Unterauftragnehmer

TeamViewer nimmt die Dienste einer Reihe weiterer Auftragsverarbeitern (nachfolgend, „Unterauftragnehmern“) in Anspruch. Die Liste der von TeamViewer eingesetzten Unterauftragnehmer für relevante TeamViewer Produkt-Gruppe ist unter dem folgenden Link als Anlage 3 abrufbar. Mit dem Abschluss des AVV stimmt der Kunde der Beauftragung der Unterauftragnehmer zu, die im Zeitpunkt des Abschlusses des AVV in der Anlage 3 für jeweiligen TeamViewer Produkt aufgeführt sind.

3.2. Mitteilung weiterer Unterauftragnehmer

Sofern TeamViewer zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. Hosting) weitere oder andere Unterauftragnehmer beauftragen möchte, sind diese mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt auszuwählen. TeamViewer benachrichtigt den Kunden spätestens 15 Tage im Voraus über die Ernennung neuer Unterauftragnehmer. Der Kunde hat das Recht, unter Darlegung von objektiv nachvollziehbaren Gründen, der Einschaltung des Unterauftragnehmers zu widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, so gilt der entsprechend mitgeteilter neue Unterauftragnehmer als genehmigt. Kann im Falle eines fristgerechten Widerspruchs keine Lösung erzielt werden, sind beide Parteien berechtigt, den AVV mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung des AVV gilt auch die EULA als beendet. Auf Ziffer B.5.5. (Folgen der Vertragsbeendigung) der EULA wird verwiesen.

3.3. Unterauftragnehmer in Drittstaaten

Eine Beauftragung von Unterauftragnehmer in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.

3.4. Verpflichtungen der Unterauftragnehmer

3.4.1. Vertragsgestaltung nach den Vorgaben dieses AVVs
TeamViewer wird die Verträge mit Unterauftragnehmern so gestalten, dass sie den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und dieses AVVs entsprechen.

3.4.2. Einsatz weiterer oder anderer Unterauftragnehmer
TeamViewer verpflichtet die Unterauftragnehmer insbesondere dazu, keine weiteren oder anderen Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beauftragen, ohne die Bestimmungen der Ziffer 3.2 entsprechend gegenüber TeamViewer zu beachten.

3.4.3. Garantien des Unterauftragnehmers
TeamViewer wird dem Unterauftragnehmer vertraglich Pflichten auferlegen, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DS-GVO und dieses AVVs erfolgt.

4. Änderungen dieses AVVs

TeamViewer ist grundsätzlich berechtigt, dieses AVV zu ändern. TeamViewer wird den Kunden über die geplante Änderung und den Inhalt des neuen AVVs mindestens 28 Tage vor Wirksamwerden informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde gegenüber TeamViewer nicht innerhalb von 15 Tagen ab Zugang dieser Information widerspricht. Widerspricht der Kunde der Änderung, besteht der AVV zu den bestehenden Konditionen fort.

5. Haftung

Auf Art. 82 DS-GVO wird verwiesen.
Im Übrigen wird vereinbart, dass die Regelungen zur Haftungsbeschränkung aus dem entsprechenden Lizenzvertrag gelten sollen.

 

Versionsstand: 17. Juli 2023