TeamViewer ist für Menschen rund um den Globus verfügbar. Vor der Nutzung der Software muss jeder Nutzer die TeamViewer EULA und die DPA akzeptieren.

Der Begriff EULA steht für Endbenutzer-Lizenzvereinbarung.

Der Begriff AVV steht für Auftragsverarbeitungsvertrag.

Dieser Artikel richtet sich an alle TeamViewer Nutzer.

Akzeptieren der EULA und des AVV

Beim Herunterladen eines beliebigen TeamViewer Moduls wird ein PopUp eingeblendet. Dieses PopUp ermöglicht es den Nutzern, sich die TeamViewer EULA und die TeamViewer AVV anzeigen zu lassen, diese zu drucken und zu speichern:

Um TeamViewer nutzen zu können, muss das Häkchen bei Ich akzeptiere die EULA und AVV gesetzt werden.  

Ohne das Akzeptieren der EULA und des AVV ist die Nutzung von TeamViewer nicht möglich. 

EULA und AVV

Sie finden die EULA und den AVV hier: Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Die EULA ist auch in der Fußzeile aller Community-Seiten und auf allen Seiten der TeamViewer Homepage (teamviewer.com) verlinkt.

1) Community

2) teamviewer.com

Änderungen der EULA und des AVV

Wir senden allen Inhabern eines TeamViewer Accounts Service-E-Mails bezüglich der Aktualisierungen und Änderungen der EULA und des AVV.

📌 Hinweis: Bitte beachten Sie, dass TeamViewer verpflichtet ist, Inhaber eines TeamViewer Kontos über wichtige Änderungen in Bezug auf unsere Produkte, Ihren Vertrag oder Geschäftsvorfälle zu informieren. Daher ist es nicht möglich, sich von solchen Service-E-Mails abzumelden.